Forderungen nach flexibleren Arbeitszeiten Arbeitgeber gegen Acht-Stunden-Tag
"Zu starr" finden Arbeitgeber den gesetzlich festgelegten Acht-Stunden-Tag und verlangen flexiblere Arbeitszeiten. Ihre Forderung: Weg von der täglichen und hin auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Das Arbeitsministerium sieht allerdings derzeit keinen Handlungsbedarf.
Die Arbeitgeber haben die Bundesregierung aufgefordert, den Acht-Stunden-Tag aus dem Arbeitszeitgesetz zu streichen. Das geht aus einem Positionspapier der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hervor, aus dem die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" zitierte. "Um mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden, sollte das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden."
"Flexiblere Arbeitszeiten" immer wichtiger
Der Präsident des Industrie- und Handelskammertages, Eric Schweitzer, sagte der Zeitung, flexible Arbeitszeiten gewännen "angesichts von Digitalisierung und der Notwendigkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer mehr an Bedeutung". Die "starren" Arbeitszeitregelungen hierzulande minderten diese Flexibilität. "Daher wäre es wichtig, die gesetzlichen Regelungen an die aktuelle Entwicklung anzupassen", sagte Schweitzer.
"Flexible Arbeitszeiten gewinnen angesichts von Digitalisierung und der Notwendigkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer mehr an Bedeutung."
Das Arbeitszeitgesetz von 1994 begrenzt die zulässige werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. Die Ausdehnung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn der Acht-Stunden-Tag langfristig eingehalten wird.
Nein zum BDA-Vorstoß
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lehnte den Vorstoß der Arbeitgeber ab. "Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes wie gefordert ist nicht geplant", teilte das Ministerium mit. Richtig sei aber, dass Fragen der Arbeitszeitgestaltung zusammen mit vielen anderen Fragen im Rahmen des Dialog-Prozesses "Arbeiten 4.0" unter anderem mit Wissenschaftlern und Experten diskutiert würden. Ende 2016 werde das Ministerium ein Weißbuch vorlegen. Sollten dann Anpassungen des Gesetzes notwendig sein, würden diese "immer gleichermaßen die Interessen und Schutzbedürfnisse beider Seiten der Sozialpartner im Auge haben und berücksichtigen".
Auch IG Metall sieht keinen Handlungsbedarf
Auch die IG Metall wies den Vorstoß der Arbeitgeber zurück. "Überall, wo wir Regelungen zum mobilen Arbeiten vereinbart haben, stand das Arbeitszeitgesetz nicht im Wege", sagte der designierte IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann der "Rheinischen Post". Deshalb sehe er keinen akuten Handlungsbedarf.