EuGH zum Urlaubsanspruch Kassieren statt pausieren?
Für viele ist der Urlaub die schönste Zeit im Jahr. Doch wie er geregelt wird, ist nicht immer ganz einfach. Der EuGH will mehrere Fragen dazu klären. Wissenswertes rund um die freien Tage.
Wie viel Tage Urlaub sind gesetzlich garantiert?
Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche haben in Deutschland einen Anspruch auf mindestens 20 Tage Erholungsurlaub. In Arbeitsverträgen kann auch mehr vereinbart werden. Beim Blick ins Gesetz nicht verwirren lassen: Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer Sechstagewoche aus und garantiert Arbeitnehmern dafür 24 freie Tage. Damit sollen vier freie Wochen garantiert werden, was auf eine Fünftagewoche entsprechend umgerechnet wird.
Kann man Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen?
Nach dem Gesetz gilt: Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist eigentlich nur ausnahmsweise möglich. Es muss dafür einen dringenden Grund geben, entweder vonseiten des Arbeitnehmers oder des Betriebs. Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub dann bis Ende März nehmen.
Wann muss nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden?
Der gesetzlich garantierte Mindesturlaub darf eigentlich gar nicht ausgezahlt werden - sowohl nach deutschen Gesetzen als auch nach EU-Recht. Davon gibt es eine Ausnahme: die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Aus Sicht deutscher Gerichte muss eine weitere Voraussetzung hinzukommen: Der Arbeitnehmer muss erfolglos einen Urlaubsantrag gestellt haben. Das heißt, Arbeitnehmer verlieren ihren Anspruch auf Urlaub ersatzlos, wenn sie keinen Urlaubsantrag gestellt haben. Es sei denn, sie konnten nichts dafür, dass sie die freien Tage nicht nehmen konnten, etwa weil sie krank waren.
Allerdings sind sich zwei deutsche Gerichte nicht sicher, ob nach EU-Recht möglicherweise etwas anderes gelten muss. Das Bundesarbeitsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) diese Frage vorgelegt.
Müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Urlaub zwingen?
Aus Sicht des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihren Mitarbeitern Urlaub ohne einen entsprechenden Antrag geradezu aufzuzwingen. Auch darum wird es in den Urteilen des EU-Gerichtshof gehen.
Kann man einen Urlaubsanspruch erben? Um diese Frage geht es in zwei weiteren Fällen, über die der EU-Gerichtshof zu entscheiden hat. Zwei Witwen fordern die Ausgleichszahlungen für den Jahresurlaub, den ihre Ehemänner zu Lebzeiten nicht genommen hatten. Nach deutschem Recht verfällt der Urlaubsanspruch mit dem Tod, sodass er nicht vererbt werden kann. Das EU-Recht könnte dem entgegenstehen.