Auftakt des Prozesses um den Mord an einem Georgier im Kleinen Tiergarten in Berlin am 7. Oktober 2020
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Tiergartenmord-Prozess Alleingelassen vom russischen Staat

Stand: 18.03.2021 18:45 Uhr

Im Tiergartenmord-Prozess bleibt der Angeklagte stumm. Doch außerhalb des Gerichtssaals spricht er gern. Deutlich wird: Auf Hilfe des russischen Staates hoffte er bislang vergebens.

Von Silvia Stöber, tagesschau.de

Sechs Monate nach Beginn des Prozesses zeigt der Angeklagte zum ersten Mal Gesicht: Auf Bitten des Vorsitzenden Richters nimmt der Mann, der sonst regungs- und wortlos hinter einer Panzerglasscheibe sitzt, seine FFP2-Maske ab. Er steht auf und deutet gar eine Verbeugung in Richtung einer Zeugin an, die sagen soll, ob sie mit ihm bekannt oder verwandt ist.

Diese Geste bestätigt, was ein BKA-Beamter am Vortag zu Protokoll gab: Der Angeklagte im Berliner Tiergartenmord-Prozess ist keineswegs verschlossen. Bei Gelegenheit lässt er sich auf Gespräche ein und zeigt etwas von seiner Persönlichkeit - beispielsweise, als er im Februar 2020 dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorgeführt wurde.

Der ihn begleitende BKA-Beamte nutzte die Pausen für Unterhaltungen auf Russisch - auch über einen Spionageroman: "Aquarium" beschreibt Methoden des russischen Militärgeheimdienstes GRU, verfasst von einem Ex-Agenten, der während des Kalten Krieges zu den Briten übergelaufen war.

Die Darstellung der Spionage-Ausbildung sei übertrieben - "Das wissen Sie?", habe er den Beschuldigten gefragt, erinnert sich der BKA-Beamte. Dieser habe mit Schulterzucken reagiert - das wisse man eben. Als realistische Darstellung habe er ein anderes Buch empfohlen - eine sowjetische Heldensaga aus dem Zweiten Weltkrieg über den Kampf russischer Partisanen hinter feindlichen Linien in der Westukraine.

Als der Kriminaloberkommissar dies aussagte, wies der Vorsitzende Richter Olaf Arnoldi darauf hin, dass der Angeklagte an dieser Stelle Insiderwissen hätte offenbaren können.

Keine Hilfe von der russischen Botschaft

Lebendiges Interesse habe der Beschuldigte an der Medienberichterstattung über den ihm zur Last gelegten Mord am Tschetschenen Zelimkhan Khangoshvili und die Auswirkungen auf die deutsch-russischen Beziehungen gezeigt. Er habe sich über die Aufmerksamkeit gewundert und sich geradezu echauffiert über eine seiner Meinung nach einseitige Berichterstattung. Schließlich würden andere Länder ebenfalls Staatsfeinde und Terroristen verfolgen. Als Beispiel habe er die Amerikaner in Syrien genannt.

Deutschland unterschätze die Tschetschenen. "Sie machen sich keine Vorstellung von der Gefahr, die von Tschetschenen ausgeht", zitierte der BKA-Ermittler den Gefangenen, der auch von unterschiedlichen Reaktionen bei Hofgängen in der Justizvollzugsanstalt berichtete. Von russischen Häftlingen habe er Zeichen der Zustimmung erfahren. Tschetschenen hätten ihm hingegen gedroht.

Während der Gespräche habe der Beschuldigte freundlich, auffällig konzentriert und gar nicht verängstigt gewirkt, sagte der BKA-Beamte. Er habe keinerlei Anzeichen von Stress gezeigt. Erregt sei er nur dann gewesen, als es um fehlende Unterstützung aus Russland und ausbleibende Ermittlungen in eine andere Richtung ging. Schließlich habe er bei seiner Festnahme noch einen anderen Mann gesehen, habe der Beschuldigte berichtet. Außerdem könne seine Mutter alles aufklären und seine Identität als Vadim Sokolov bestätigen. Aber das solle über die Botschaft laufen. "Warum werde ich nicht vom russischen Konsulat betreut?", habe er gefragt.

Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin und die Rechercheorganisation Bellingcat hatten den Angeklagten als Vadim Krasikov mit Verbindungen zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB und dessen Sondereinheit Vympel identifiziert. Bei der Person Vadim Sokolov handele es sich um eine Scheinidentität.

Keine Aussagen, keine Beweisanträge

Der Vorsitzende Richter Arnoldi bot dem Angeklagten an, Angaben zu seiner Mutter zu machen, damit sie als Zeugin vorgeladen werden kann. Strafverteidiger Robert Unger antwortete jedoch im Namen seines Mandanten: "Herr Sokolov macht weiter von seinem Schweigerecht Gebrauch." Bislang stellte er auch keine Beweisanträge im Namen des Angeklagten.

Dass der russische Staat noch nichts zu seiner Unterstützung unternahm, geht auch aus einer Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom Oktober 2019 zum Schriftverkehr mit dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB hervor. Auf die Bitte um Angaben zu Vadim Sokolov habe der FSB geantwortet, aufgrund der Datenschutzbestimmungen in Russland seien persönliche Angaben nur mit Zustimmung Sokolows möglich. Es lägen auch keine weiteren nachrichtendienstlichen Erkenntnisse zu ihm vor.

Der Präsident gibt den Befehl

Der Verfassungsschutz konstatierte "mangelnde Kooperationsbereitschaft". Das Argument Datenschutz sei nur vorgeschoben. Es sei ein Indiz dafür, dass der FSB etwas zu verbergen habe. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte das Mordopfer Khangoshvili in einer Gesamteinschätzung vom 7. April 2020 als "strukturrelevantes Hochwertziel" bezeichnet, wie aus einer Erklärung der Nebenklagevertreterinnen hervorgeht.

Die Anwältinnen Künne, Schulz und Petersen verwiesen zudem auf das Föderale Gesetz Russland vom 06. März 2006. Es erkläre die Tötung eines Terroristen ausdrücklich für "rechtmäßig". Spezialeinheiten wie Vympel könnten zur Terrorismusbekämpfung im Ausland eingesetzt werden. Aus Artikel 5 gehe hervor, wer über solche Einsätze entscheidet: der Präsident der Russischen Föderation. "Wenn das Tatopfer Zelimkhan Khangoshvili auf Grundlage dieses Gesetzes von einer russischen Spezialeinheit in Berlin getötet wurde, dann ging dies auf eine Anordnung Wladimir Putins zurück", schlussfolgerte Künne.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 06. Dezember 2019 um 06:47 Uhr.