Mögliche Gefahr in Köln Haftbefehl gegen Terrorverdächtigen
Zwei junge Islamisten sollen sich über einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt oder eine Synagoge in Köln ausgetauscht haben. Das Amtsgericht Leverkusen erließ Haftbefehl gegen einen der Verdächtigen.
Das Video tauchte in einer Telegram-Gruppe von jungen Islamisten auf - und setzte offenbar das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Alarmbereitschaft. Ein Jugendlicher soll in dem Video zum "Heiligen Krieg" gegen den Westen aufgerufen und einen Terroranschlag in Deutschland für Freitag, den 1. Dezember, angekündigt haben.
Nach WDR-Informationen konnte der Verfassungsschutz den Telegram-Nutzer identifizieren: Demnach soll es sich um einen 15 Jahre alten Deutsch-Afghanen aus dem nordrhein-westfälischen Burscheid bei Leverkusen handeln.
Er soll sich mit einem 16-jährigen Russen aus Wittstock in Brandenburg verabredet und über einen islamistischen Terroranschlag mit Brandsätzen oder einem Kleinlaster auf einen Weihnachtsmarkt oder eine Synagoge in Köln ausgetauscht haben. Sie sollen sich auch über einen konkreten Zeitraum ausgetauscht haben. Auch eine mögliche Ausreise soll eine Option gewesen sein.
Ermittlungen aufgenommen
Am Dienstag nahmen Ermittler in NRW und Brandenburg Durchsuchungen vor. Die beiden terrorverdächtigen Jugendlichen wurden in Gewahrsam genommen. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermitteln. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf erließ das Amtsgericht Leverkusen inzwischen gegen den 15-jährigen Verdächtigen Haftbefehl wegen "Verdachts der Planung und Vorbereitung eines terroristisch motivierten Anschlages". Weitere Einzelheiten könnten derzeit auch mit Blick auf das jugendliche Alter des Beschuldigten nicht mitgeteilt werden, so die Strafverfolger.
Ob die Verdächtigen Anschläge tatsächlich vorbereitet haben und wenn ja, wie konkret etwaige Pläne waren, ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Beide Jugendliche gelten als Sympathisanten der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS), der Junge aus Brandenburg wird von den dortigen Sicherheitsbehörden als "relevante Person" der islamistischen Szene eingestuft. Er soll in der Vergangenheit durch die Verbreitung von dschihadistischer Propaganda aufgefallen sein.
Erhöhte Gefährdungslage
Aktuell gehen die Sicherheitsbehörden von einer erhöhten Gefährdungslage durch radikale Islamisten aus. Die Kriegssituation im Nahen Osten, aber auch Koran-Verbrennungen in Schweden in den vergangenen Monaten führe zu einer verstärkten Radikalisierung und Aktionsbereitschaft in der islamistischen Szene, heißt es. Im europäischen Ausland gab es zuletzt mehrere Festnahmen von Terrorverdächtigen und auch tödliche islamistische Anschläge, etwa auf schwedische Touristen in Brüssel.
"Die digitale Bilderflut in sozialen Medien, oft gepaart mit Fake News, trägt zur Emotionalisierung bei und kann als Radikalisierungsfaktor fungieren", so Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), in Bezug auf die aktuelle Kriegssituation im Gazastreifen. "Wir beobachten bereits seit Längerem den erklärten Willen von Islamisten, Anschläge im Westen zu verüben, und ich habe immer wieder betont, dass jeden Tag auch in Deutschland ein islamistischer Anschlag verübt werden kann." Die Gefahr sei so real und so hoch wie seit Langem nicht mehr.
Aktionsorientierte Generation
Erst Ende Oktober wurde in Duisburg ein polizeibekannter Islamist festgenommen, der im Verdacht steht, einen Anschlag auf eine pro-israelische Demonstration geplant zu haben. Der 29-jährige Tarik S. stammt aus Bielefeld, gehörte zur islamistischen Szene im Raum Herford und war 2013 nach Syrien gereist, wo er sich der Terrormiliz IS angeschlossen hatte. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland im Jahr 2016 war S. festgenommen und vom Oberlandesgericht Düsseldorf unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden.
Die Terrorfahnder stellen zudem seit einiger Zeit einen Trend fest, dass zunehmend Minderjährige als potenzielle Attentäter in den Fokus rücken. Innerhalb der Szene sei eine neue Generation herangewachsen, die ideologisch weniger gefestigt, dafür aber aktionsorientierter sei, berichten Verfassungsschützer.
Seit einigen Jahren darf der Inlandsnachrichtendienst auch minderjährige Extremisten beobachten, deren Daten speichern und auch Kommunikation heimlich überwachen. Nicht erlaubt bleibt es dem Verfassungsschutz, Minderjährige als Quellen anzuwerben oder Daten von Minderjährigen mit ausländischen Partnerbehörden zu teilen.