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Deutsche IS-Anhänger in Syrien Jesiden zeigen Bundesregierung an

Stand: 28.05.2019 19:46 Uhr

Jesiden werfen der Bundesregierung Strafvereitelung vor, weil sie nicht gegen deutsche IS-Anhänger, die in Nordsyrien in Haft sitzen, vorgeht. Die zuständigen Ministerien sehen dafür keine Möglichkeit.

Von Florian Flade, WDR, und Reiko Pinkert, NDR 

Der Dachverband des Ezidischen Frauenrats hat eine Strafanzeige gegen Justizministerin Katarina Barley und Innenminister Horst Seehofer wegen Strafvereitelung im Amt gestellt. Das berichten WDR und NDR. Die Jesiden werfen der Bundesregierung darin Untätigkeit in Bezug auf die deutschen Anhänger der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) vor, die sich derzeit in Nordsyrien in Gefangenschaft befinden. 

Obwohl Vertreter der kurdischen Selbstverwaltung in der Region mehrfach eine Überstellung der gefangenen Dschihadisten zum Zwecke der Strafverfolgung angeboten hätten, weigere sich die deutsche Regierung, eine Rückholung der Terrorverdächtigen einzuleiten. Eine solche "Unterlassung" sei als "Straftatbestand der Strafvereitelung" zu werten, heißt es in der Anzeige des jesidischen Interessenverbands. Zahlreiche deutsche IS-Kämpfer stünden im Verdacht, als Mitglieder der Terrormiliz an Kriegsverbrechen gegen die jesidische Bevölkerung im Irak beteiligt gewesen zu sein - etwa an der Versklavung jesidischer Mädchen und Frauen. 

"Durch die Verweigerung der Überstellung dem im Gewahrsam der Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien befindlichen deutschen Staatsbürger zur Strafverfolgung wird im Ergebnis die Bestrafung wenn nicht vereitelt, so jedenfalls erheblich verzögert", sagt der Frankfurter Strafverteidiger Berthold Fresenius, der den jesidischen Frauenrat juristisch vertritt. 

Paragraf 258 des Strafgesetzbuchs: Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (Paragraf 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, dass er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder dass eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

Keine Stellungnahme aus dem Justizministerium

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Die besagte Strafanzeige liege dem Ministerium derzeit nicht vor, daher könne man dies nicht kommentieren. Aus dem Ministerium hieß es allerdings, jeder Fall der gefangenen IS-Dschihadisten werde einzeln geprüft und individuell betrachtet. 

Nach Informationen von WDR und NDR befinden sich aktuell mindestens 74 deutsche IS-Anhänger in Nordsyrien in Gefangenschaft der Kurden. Gegen 21 Personen soll die Bundesanwaltschaft mittlerweile Haftbefehle wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie wegen der Begehung von Kriegsverbrechen erwirkt haben. Sie würden nach einer Rückkehr nach Deutschland wohl unmittelbar in Haft kommen und vor Gericht gestellt werden.

Innenministerium: Einzelprüfung notwendig

Das Bundesinnenministerium erklärt auf Anfrage, dass grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger, auch IS-Kämpfer, das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland hätten und sich vor der deutschen Strafjustiz verantworten müssten. Für die Gruppe der Dschihad-Rückkehrer würden in Deutschland im Falle einer bevorstehenden Wiedereinreise umfangreiche Maßnahmen des Polizei- und Strafrechts geprüft. Für jede Person werde eine individuelle Gefahreneinschätzung vorgenommen.

Frauen und Kinder im Gefangenenlager Al-Haul in Nordsyrien

Frauen und Kinder im Gefangenenlager Al-Haul in Nordsyrien

Deutschland respektiere aber auch das Strafverfolgungsinteresse gegen Dschihad-Reisende in den Staaten, in denen sie ihre Straftaten begangen haben sollen, sofern rechtsstaatlichen Maßstäbe, insbesondere im Hinblick auf die Todesstrafe gewahrt würden und ein konsularischer Zugang zu den Betroffenen gegeben sei. In diesem Zusammenhang habe insbesondere der Irak ein von Deutschland anerkanntes Strafverfolgungsinteresse gegen einige deutsche IS-Kämpfer geltend gemacht.

In Syrien keine Maßnahmen möglich

In Syrien hingegen könne die Bundesregierung wegen der bewaffneten Auseinandersetzungen für dort inhaftierte deutsche Staatsbürger derzeit keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. In gleicher Weise ließen sich deutsche Strafverfolgungsinteressen auf syrischem Staatsgebiet nicht umsetzen, da polizeiliche oder justizielle Maßnahmen mangels bestehenden Rechtshilfeweges nicht möglich seien.

"Die kurdischen Kräfte sind ein nichtstaatlicher Akteur. Damit sind auch Rechtshilfeersuchen oder andere Zusammenarbeit in Strafsachen nicht möglich." Ähnlich argumentiert das Bundesjustizministerium.   

Tausende Menschen verschleppt oder getötet

Die IS-Dschihadisten betrachten die Angehörigen der jesidischen Glaubensgemeinschaft als Götzendiener. Im Sommer 2014 hatte die Terrormiliz IS mehrere jesidische Dörfer und Städte im Nordirak, insbesondere in der Region Sindschar, unter ihre Kontrolle gebracht. Dabei sollen die Islamisten Tausende Menschen getötet haben. Außerdem wurden Tausende jesidische Frauen und Mädchen verschleppt und von den Extremisten als Sklaven missbraucht. Viele gelten bis heute als vermisst. 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 28. Mai 2019 um 22:00 Uhr.