Screenshot Sucharit Bhakdi vom Youttube-Kanal Kai Stuht - Project Fovea
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Antisemitische Aussagen Bhakdi wegen Volksverhetzung angeklagt

Stand: 12.05.2022 12:01 Uhr

Gegen den Corona-Maßnahmenkritiker Sucharit Bhakdi ist Anklage wegen Volksverhetzung erhoben worden. Ihm werden antisemitische Äußerungen vorgeworfen. Dies könnte ihn auch seinen Professorentitel kosten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat Anklage gegen einen der prominentesten und umstrittensten Kritiker der Corona-Maßnahmen erhoben. Sucharit Bahkdi wird Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. So habe er in einem Internetvideo im Zusammenhang mit kritischen Äußerungen über die Impfpolitik Israels mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht, erklärte eine Sprecherin gegenüber tagesschau.de.

Bhakdi hatte in dem Video behauptet, "das Volk der Juden" habe von den Nazis das "Erzböse" gelernt und "umgesetzt". Auch danach hatte er sich mehrfach Shoah- und NS-relativierend geäußert. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte darin zunächst keine strafwürdige Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung erkennen können und stellte die Ermittlungen ein. "Die Äußerungen des Beschuldigten in dem Video richten sich vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie bezieht", hieß es zur Begründung.

Generalstaatsanwaltschaft übernahm

Die übergeordnete Instanz sah es anders - und übte relativ deutliche Kritik an den Kieler Anklägern: "Die Ermittlungen sind wieder aufgenommen worden, weil die rechtliche Bewertung des Vorgangs nach hiesiger Einschätzung rechtlich jedenfalls zweifelhaft ist und der genaueren Überprüfung bedarf", erklärte Wiebke Hoffelner, leitende Oberstaatsanwältin und Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig, damals gegenüber tagesschau.de. Deshalb sei das Ermittlungsverfahren von ihrer Behörde übernommen worden. 

Außerdem wird Bhakdi laut der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein vorgeworfen, anlässlich einer Wahlkampfveranstaltung als Spitzenkandidat der Partei "die Basis" in Kiel eine Rede gehalten zu haben, in der er die Zulassung von COVID-19-Impfstoffen in Verbindung mit einem "Endziel" nannte und von einem zweiten Holocaust sprach, wodurch das Schicksal von Jüdinnen und Juden unter der NS-Herrschaft verharmlost werde. Für Volksverhetzung können eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren oder einer Geldstrafe verhängt werden.

Bhakdi droht auch Titelverlust

Ein Sprecher des Wissenschaftsminsteriums Rheinland-Pfalz bestätigte gegenüber tagesschau.de, dass dort geprüft werde, Bhakdi die Führung seinen Professorentitels zu untersagen. Es handelte sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren, das sich im Stadium der Anhörung befinde.

Bhakdi war bis zu seinem Ruhestand 2012 als Professor für Medizinische Mikrobiologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. Laut Hochschulgesetz des Landes kann das Ministerium auf Vorschlag der Hochschule die Weiterführung des Titels wegen Unwürdigkeit untersagen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR 1 Welle Nord am 12. Mai 2022 um 16:30 Uhr.