Plädoyer im NSU-Prozess Verteidigung hält Zschäpe nicht für Mittäterin
Immer wieder hatten sich die Plädoyers der Verteidiger im NSU-Prozess verzögert. Jetzt haben die Zschäpe-Anwälte ihre Schlussvorträge begonnen. Sie sehen in der Hauptangeklagten keine Mittäterin.
Die Verteidigung von Beate Zschäpe hält die Hauptangeklagte im NSU-Prozess nicht für eine Mittäterin. Was die Bundesanwaltschaft in ihren Plädoyers aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft seiner Mandantin zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert in seinem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandesgericht.
Die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft sei "mangelhaft", weil sie sich nur einseitig mit den Beweismitteln auseinandergesetzt habe. Hinweise, die für seine Mandantin sprächen, seien nicht gewürdigt worden, sagte Borchert.
Borchert ist einer von Zschäpes Anwälten. Mit ihren drei ursprünglichen Vertretern hatte sich die Angeklagte im Laufe des fünfjährigen Prozesses überworfen.
Zschäpe gleichberechtigtes Mitglied des NSU?
Die Bundesanwaltschaft und die Nebenkläger hatten ihre Plädoyers bereits Anfang Februar beendet. Die Anklagebehörde fordert für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.
Mit den Verteidiger-Plädoyers soll das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gehen - auch wenn noch ein möglicher neuer Beweisantrag eines Mitangeklagten im Raum steht. Befangenheitsanträge und juristische Streitereien hatten deren Beginn in den vergangenen Wochen immer weiter verzögert.
Die beiden Wunschverteidiger Zschäpes, Borchert und Mathias Grasel, werden für ihr Plädoyer nach eigener Aussage rund eineinhalb Prozesstage brauchen. Anschließend sollen die drei Altverteidiger Zschäpes das Wort für ihre Schlussvorträge bekommen, dann die Anwälte der insgesamt vier Mitangeklagten.
Noch nicht entschieden hat das Gericht, ob das Verfahren gegen einen der vier Mitangeklagten, André E., abgetrennt werden soll. Das hatten die Bundesanwaltschaft und der Anwalt des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben beantragt. Bundesanwalt Herbert Diemer warf E.s neuem Anwalt Daniel Sprafke vor, den Prozess "bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag" verzögern zu wollen. "Das kann so nicht weitergehen", sagte Diemer. Auslöser für die neue Debatte waren neue Beweisanträge Sprafkes.