Entscheidung zu Windparks Karlsruhe billigt Bürgerbeteiligung
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Windpark-Betreiber Anwohner und Kommunen am Ertrag beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hält das für grundgesetzkonform.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist von bundesweiter und grundsätzlicher Bedeutung. Denn nun ist klar: Der Gesetzgeber, egal ob auf Bundes- oder Landesebene, darf vorschreiben, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen finanziell an Windparks beteiligt werden müssen, um so die Akzeptanz von Windkraftanlagen zu verbessern.
Im konkreten Fall ging es um ein Landesgesetz Mecklenburg-Vorpommerns. 2016 hatte das Land die Betreiber von Windkraftanlagen gesetzlich verpflichtet, den betroffenen Bürgern und Kommunen eine finanzielle Beteiligung anzubieten.
Bürgern und Kommunen in einem Umkreis von fünf Kilometern müssen seitdem 20 Prozent der Anteile an den Anlagen angeboten werden. Als Alternative können die Betreiber auch einen jährlichen finanziellen Ausgleich anbieten. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz für neue Windenergieanlagen zu verbessern und den Ausbau der Windenergie an Land zu fördern.
Beschwerde eines Unternehmens abgewiesen
Gegen diese Regelung hatte ein Unternehmen geklagt: Wenn Windkraftbetreiber gezwungen seien, Anteile zu veräußern, sei dies ein verfassungswidriger Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit. Außerdem habe das Land gar keine Gesetzgebungskompetenz gehabt, sondern nur der Bund. Sprich: Mecklenburg-Vorpommern hätte das Gesetz gar nicht erlassen dürfen
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wies die Beschwerde des Unternehmens zurück. Mecklenburg-Vorpommern habe sehr wohl das Recht gehabt, ein solches Gesetz zu erlassen.
Gericht: Eingriff in Berufsfreiheit gerechtfertigt
Des Weiteren entschieden die Richterinnen und Richter, dass die gesetzliche Regelung durchaus stark in die Berufsfreiheit von Windpark-Betreibern eingreife. Dieser Eingriff sei aber gerechtfertigt. Der Ausbau der Windenergie an Land stoße offenkundig auf Akzeptanzprobleme. Eine Beteiligung der Bürger könne diese abmildern. Die damit verfolgten Gemeinwohlziele wie ein besserer Klimaschutz und die Sicherung der Stromversorgung seien hier von besonderer Bedeutung.
Nur ein relativ kleiner Teil des Gesetzes wurde beanstandet, der sehr aufwendige Informationspflichten zu Lasten der betroffenen Unternehmen vorsieht.
Bund will Ausbau vorantreiben
Die Entscheidung dürfte bei der Bundesregierung auf großes Wohlwollen stoßen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, reformieren, um den Ausbau von Windkraftanlagen voranzutreiben.
Dabei sollen auch mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Bürger und Kommunen an Windparks finanziell zu beteiligen.
Aktenzeichen: 1 BvR 1187/17