Der Mond
FAQ

Weltraumrecht Luftleer, aber nicht rechtsfrei

Stand: 20.03.2019 14:41 Uhr

Im All ist einiges los: Himmelskörper, Hunderte Satelliten und nicht zuletzt jede Menge Schrott. Deshalb gelten auch in unendlichen Weiten Regeln. Wer was im Weltraum darf, darüber berät nun eine ESA-Konferenz.

Welche internationalen Abkommen gibt es?

Der Weltraum gehört zu keinem Hoheitsgebiet eines Staates. Deshalb bilden fünf Abkommen der Vereinten Nationen die Grundlage des Weltraumrechts. Das wichtigste ist der Weltraumvertrag von 1967, den mehr als 100 Staaten ratifiziert haben. Er regelt unter anderem, dass jede Nation freien Zugang zum All hat und kein Land Gebietsansprüche auf andere Himmelskörper erheben darf.

Der Mondvertrag von 1979 erklärt den Mond und andere Himmelskörper zum gemeinsamen Erbe der Menschheit. Er wurde bislang allerdings von nicht einmal 20 Staaten ratifiziert, auch wegen möglicher wirtschaftlicher Interessen am Rohstoffabbau im All.

Welche Regeln gelten für Rohstoffe im All?

Viele Himmelskörper strotzen nur so vor nützlichen Rohstoffen, beispielsweise seltenen Metallen. Die USA und Luxemburg haben bereits Gesetze erlassen, die im All gewonnene Rohstoffe potenziell zu ihrem Eigentum erklären.

Nach der Auffassung von Stephan Hobe, Leiter des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht der Universität Köln, ist das "schlicht und ergreifend rechtswidrig". Man könne nur Gesetze über etwas erlassen, über das man auch verfüge. Und laut Weltraumvertrag gehören Himmelskörper und deren Rohstoffe nicht dazu.

Was passiert mit dem Weltraumschrott?

Es gibt bislang kein Abkommen, das Raumfahrtnationen dazu verpflichtet, Müll zu vermeiden oder den schon angefallenen Müll zu entsorgen. In den vergangenen Jahren sei das Bewusstsein für das Müllproblem im All zwar gewachsen, eine rechtliche Regelung sei aber trotzdem eine große Herausforderung, so Weltraumrechtler Hobe. Sie müsse versuchen, nachträglich Verantwortung für bislang erlaubtes Handeln zu definieren. "Momentan ist niemand für den Müll im Orbit verantwortlich."

Immerhin haben sich nach Angaben der Europäischen Raumfahrtagentur ESA die Raumfahrtinstitutionen - rechtlich unverbindlich - darauf geeinigt, besonders wichtige Umlaufbahnen von Müll frei zu halten. Auf einer ESA-Konferenz in Darmstadt beraten jetzt Juristen, Ingenieure und Wirtschaftsvertreter weitere Regelungen zu Weltraumschrott und -sicherheit.

Gibt es eine Weltraum-Verkehrsordnung?

Vorfahrts- oder andere Verkehrsregeln für Raumfahrzeuge gibt es bislang nicht, erläutert der Leiter des ESA-Büros für Raumfahrtrückstände, Holger Krag. "Im Betrieb hat sich ein gesunder Pragmatismus entwickelt." Rund 95 Prozent der potenziell gefährlichen Begegnungen spielen sich demnach ohnehin mit inaktiven Objekten wie Trümmerteilen oder abgeschalteten Satelliten ab, so dass sich die Vorfahrtsfrage nicht stellt. In den restlichen Fällen stimmen sich die Betreiber der jeweiligen Satelliten untereinander ab, berichtet Krag.

Grafische Darstellung des Satelliten Aeolus

Im Schnitt muss ein aktiver Satellit nur etwa einmal im Jahr ausweichen

Wer haftet für durch Raumfahrt verursachte Schäden?

Die UN-Abkommen, die den rechtlichen Status des Weltraums betreffen, verpflichten Staaten zur Haftung für Schäden, die durch ihre Raumfahrtaktivitäten entstehen. Man unterscheidet zwei Fälle: Bei Schäden im All, zum Beispiel dem Zusammenstoß zweier Satelliten, haftet ein Staat nur, wenn ihm die Schuld an dem Unfall nachgewiesen werden kann. Gibt es Schäden auf der Erde - etwa, wenn ein Satellit abstürzt - haftet immer der Staat, der den Satelliten betreibt.

Darf der Weltraum militärisch genutzt werden?

Der Weltraum ist weitgehend demilitarisiert. Das heißt, es dürfen im Erdorbit und auf anderen Himmelskörpern keine Waffen stationiert werden. Das legen UN-Abkommen fest. Diese Regelungen gelten allerdings mittlerweile als nicht mehr zeitgemäß.

Weil die US-Regierung ihre Pläne zur Schaffung von eigenen Streitkräften im Weltall vorantreibt, wächst die Sorge vor einem Wettrüsten im Weltraum. Russland und China haben deshalb 2014 der UN-Abrüstungskonferenz in Genf einen Vertragsentwurf vorgelegt, der bestimmte Waffen verbieten soll. Aber weil die Entwicklung von Waffen so rasant vorangeht, glauben viele, dass das nicht reicht - auch weil harmlose Satelliten bei böser Absicht zu Waffen werden können.

Wer darf im Weltall forschen?

Zu friedlichen Zwecken darf jede Nation Stationen im Orbit und auf anderen Himmelskörpern errichten. Dabei gilt das Prinzip der gegenseitigen Öffnung: Kein Staat darf seine Forschungsstation komplett von anderen Staaten abschotten.

Wie wird das Weltraumrecht durchgesetzt?

Ein eigenes Weltraumgericht gibt es nicht. Staaten könnten bei Verstößen gegen die UN-Weltraumabkommen den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anrufen. Firmen oder Privatpersonen könnten unter Umständen vor nationalen Zivilgerichten Ansprüche gegen Dritte einklagen - vorausgesetzt, es existiert eine den Streitfall betreffende gesetzliche Regelung.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 19. März 2019 um 17:00 Uhr.