Vorwurf der Volksverhetzung Ermittlungen gegen Abbas eingestellt
2022 sorgte Palästinenserpräsident Abbas auf einer Pressekonferenz in Berlin für Empörung: Er verglich das Vorgehen Israels gegen die Palästinenser mit dem Holocaust. Nach zwei Strafanzeigen wurden nun die Ermittlungen eingestellt.
Die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Palästinenser-Präsident Mahmud Abbas wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung sind endgültig eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigte eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft vom November 2022.
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft hat Abbas zwar den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht, als Repräsentant der palästinensischen Autonomiegebiete genieße er aber faktisch Immunität, sodass ein Prozesshindernis bestehe, hieß es zur Begründung.
Staatsanwaltschaft stellte Verfahren schon einmal ein
Abbas hatte am 16. August 2022 in Berlin bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) unter anderem das Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung seit 1947 mit dem Holocaust verglichen. "Israel hat seit 1947 bis zum heutigen Tag 50 Massaker in 50 palästinensischen Orten begangen", sagte Abbas und fügte hinzu: "50 Massaker, 50 Holocausts." Dagegen gab es zwei Strafanzeigen.
Scholz bezeichnete die Aussagen später als eine "empörende Entgleisung". Der Bundeskanzler war selbst in die Kritik geraten, weil er in der Pressekonferenz nichts erwidert hatte. Der SPD-Politiker verfolgte die Äußerungen damals sichtlich verärgert mit versteinerter Miene und machte auch Anstalten, zu reagieren. Sein Sprecher Steffen Hebestreit erklärte die Pressekonferenz aber unmittelbar nach der Antwort Abbas' für beendet.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren nach drei Monaten ein. Sie sah den Tatbestand der Volksverhetzung nicht verwirklicht. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt.
Nun noch Klageerzwingungsverfahren möglich
Die Generalstaatsanwaltschaft sprach jetzt unter anderem von einem den Holocaust verharmlosenden Vergleich. Die Situation der palästinensischen Bevölkerung seit Gründung des Staates Israel sei "nicht ansatzweise mit der Lage der jüdischen Bevölkerung Europas unter der Herrschaft der Nationalsozialisten vergleichbar". Abbas habe sowohl Quantität als auch "Qualität der damals begangenen Gräueltaten" bagatellisiert.
Laut Generalstaatsanwaltschaft können die beiden Anzeigeerstatter die bisherige Einschätzung nun durch ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren vom Berliner Kammergericht überprüfen lassen.