Gesundheitswesen Mehr als 47.000 Verstöße gegen Impfpflicht
Einem Medienbericht zufolge gab es bislang mehr als 47.000 Verstöße gegen die Impfpflicht im deutschen Gesundheitssektor. Die Gesundheitsämter wollen erst ab Mitte Mai Sanktionen erteilen.
Den Gesundheitsämtern der 20 größten Städte Deutschlands sind bisher mehr als 47.000 Verstöße gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen gemeldet worden. Das ergab eine Umfrage der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland unter den Städten.
Demnach haben Kliniken, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen des Gesundheitswesens den Gesundheitsämtern 47.263 Verstöße gemeldet. Bußgelder oder Betretungsverbote hat es aber in keinem einzigen Fall gegeben, teilten die Gesundheitsämter mit.
Meistes ungeimpften Gesundheitspersonal in Dresden
Die meisten gemeldeten Verstöße zählen die Städte Berlin (6541), München (5330) und Dresden (4821). Im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es jedoch in Dresden mit deutlichem Abstand das meiste ungeimpfte Gesundheitspersonal. Dort sind es 867 gemeldete Fälle pro 100.000 Einwohner.
"Teils werden noch Nachweise erbracht", sagte der Leiter des Dresdner Gesundheitsamts, Frank Bauer, dem RND. Die Behörde habe aber mit deutlich mehr Meldungen gerechnet. "Die Zahlen liegen unter den zunächst erwarteten Meldungen", sagte Bauer.
Demnach habe es in Sachsen noch einen Anstieg der Impfquote beim Personal in Senioreneinrichtungen gegeben. Auf Dresden folgen Bonn mit 531 und Hannover mit 498 gemeldeten Fällen pro 100.000 Einwohner.
Uneinigkeit bei Handhabe der Verstöße
Uneinigkeit gibt es zwischen den Städten bei den Fristen und Konsequenzen: In Köln und Bochum haben Ungeimpfte nur zwei Wochen Zeit, sich beim Gesundheitsamt zurückzumelden und einen Immunitätsnachweis vorzulegen, in anderen Städten vier Wochen.
Einige Städte wollen keine Bußgelder verhängen, sondern direkt Tätigkeits- und Betretungsverbote aussprechen, wie zum Beispiel Münster. Auch die Städte Düsseldorf, Essen und Hamburg sprachen auf RND-Nachfrage nur von einem Tätigkeits- oder Betretungsverbot und nicht von einem möglichen Bußgeld. Erste Bußgelder oder Betretungs- und Tätigkeitsverbote wollen die Städte erst ab Mitte Mai aussprechen.