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Überblick

Corona-Regeln Was in welchem Bundesland gilt

Stand: 23.02.2022 12:29 Uhr

In vielen Bundesländern gelten einmal mehr neue Corona-Regeln - so ist es vielerorts wieder einfacher möglich, einzukaufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen. Was gilt wo? Ein Überblick.

Baden-Württemberg

Das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen (auch in Bussen und Bahnen) ist für Erwachsene weiterhin überall dort Pflicht, wo Masken vorgeschrieben sind.

Clubs dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen, es gilt 2G-Plus.

Öffentliche Veranstaltungen wie Theatervorstellungen und Konzerte, Kino, Sportveranstaltungen und Kongresse dürfen mit maximal 60 Prozent der zugelassenen Kapazität und höchstens 6000 Besuchern in geschlossenen Räumen stattfinden.

Stand: 23. Februar

Bayern

In Bayern gilt unter anderem in Bereichen, für die bisher 2G-Plus galt, mittlerweile die 2G-Regel. Das betrifft etwa Kultur- und Sportveranstaltungen, öffentliche und private Veranstaltungen, Messen, Kongresse, Tagungen und etliche Freizeiteinrichtungen wie etwa Indoor-Spielplätze. Diese Bereiche bleiben in Bayern vorerst Geimpften und Genesenen vorbehalten - wer noch nicht geboostert ist, braucht aber künftig keinen negativen Test mehr. Die Kontaktbeschränkungen sollen für geimpfte Menschen entfallen.

Wo bisher im Freistaat nur Geimpfte und Genesene Zutritt hatten, können jetzt auch Ungeimpfte wieder mit einem negativen Test teilnehmen - aus 2G wird also 3G. Die 3G-Regel gilt in Bayern auch für Musikschulen, Fitnessstudios, Solarien, Bibliotheken, Archive, Museen, Laienschauspiel oder Blasmusik. Auch zum gesamten Hochschulbereich haben Ungeimpfte mit negativem Test künftig wieder Zutritt.

Für Restaurants und Hotels gilt in Bayern vorerst weiter die 2G-Regel. Für große Kultur- und Sportveranstaltungen soll eine Teilnehmergrenze von 25.000 gelten. 

Stand: 18. Februar

Berlin

Die 2G-Regel im Einzelhandel ist aufgehoben. Kundinnen und Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen. Die 2G-Regel wurde darüber hinaus in weiteren Bereichen abgeschafft. Dazu gehören Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie der Zoo mit dem Aquarium, der Tierpark und der Botanische Garten.

Bereits seit dem 5. Februar muss bei Veranstaltungen und beim Sport, in Gaststätten und in Beherbergungsbetrieben die Anwesenheit nicht mehr dokumentiert werden. Für Geboosterte entfällt die Testpflicht. Auch frisch Genesene und frisch (doppelt) Geimpfte müssen sich in den ersten drei Monaten nicht mehr testen lassen. Der Genesenenstatus gilt nur noch für drei Monate (nach dem positiven PCR-Test).

Seit 12. Februar können in geschlossenen Räumen 4000 Menschen (bis zu 30 Prozent Auslastung) an Großveranstaltungen teilnehmen. Die Obergrenze im Freien liegt bei 10.000 Personen.

Stand: 18. Februar

Brandenburg

Die Kontaktbeschränkungen für private Treffen von Geimpften und Genesenen sind aufgehoben. Für diejenigen, die nicht geimpft sind, hat sich nichts geändert - sie dürfen sich mit bis zu zwei nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Personen treffen.

Die 2G-Plus-Regel in Gaststätten ist ebenfalls aufgehoben, Geimpfte und Genesene haben auch ohne einen zusätzlichen Test oder eine Booster-Impfung Zutritt. Ab dem 4. März wird der Besuch auch für Ungeimpfte mit negativem Test (3G) möglich sein.

Beim Friseur, der Kosmetik und anderen sogenannten körpernahen Dienstleistungen wurde die 3G-Regel wieder eingeführt.

Stand 23. Februar

Bremen

Bremen kippt ebenfalls die 2G-Regel im Einzelhandel. Abstands- und Hygieneregeln bleiben Pflicht beim Besuch von Geschäften, ebenso muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.

Restaurants und Cafés, Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen keine Kontaktverfolgung mehr durchführen.

Stand: 9. Februar

Hamburg

Der Wegfall der Beschränkungen soll in drei Stufen erfolgen. In einem ersten Schritt sind auch in Hamburg am 19. Februar Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im privaten Bereich entfallen. Auch die Sperrstunde für die Gastronomie ist aufgehoben.

Die Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel - mit Ausnahme der Maskenpflicht - sind in Hamburg bereits am 12. Februar weggefallen.

Stand: 21. Februar

Hessen

Die 2G-Regel im Einzelhandel ist in Hessen aufgehoben. Einschränkungen für Geimpfte fallen demnach weg. Auch die Quadratmeterbegrenzung entfällt. Allerdings müssen alle Kundinnen und Kunden, die älter als 15 Jahre sind, FFP2-Masken tragen.

Für geimpfte oder genesene Menschen gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Ungeimpfte dürfen sich weiterhin nur im Kreis des eigenen Haushalts mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt im öffentlichen Raum treffen - unabhängig davon, ob die Personen geimpft oder genesen sind. Bei privaten Treffen gibt es keine Einschränkungen.

Stand: 22. Februar

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat eine Corona-Ampel für die Landes- und die kommunale Ebene. Je nach Stufe eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt gelten bestimmte Regeln. Aktuell gilt in vielen Bereichen 2G-Plus.

Die 2G-Regel im Einzelhandel wurde am 12. Februar aufgehoben, die Maskenpflicht gilt weiter.

Stand: 8. Februar

Niedersachsen

In Niedersachsen gilt die "Winterruhe" mit Warnstufe 3 bis zum 23. Februar. 2G-Plus wurde konkreter gefasst. Tests entfallen nach Booster-Impfung, nach zweiter Impfung (für 90 Tage) und nach einem Genesenennachweis (der mindestens 28, höchstens 90 Tage alt ist).

Erleichterungen gelten bei Sport unter freiem Himmel. Individualsport mit mindestens 1,5 Metern Abstand ist wieder mit 3G möglich - das gilt zum Beispiel für Golf oder Leichtathletik.

Seit 15. Februar müssen auch Kita-Kinder ab drei Jahren dreimal in der Woche getestet werden.

Stand: 15. Februar

Nordrhein-Westfalen

Die NRW-Landesregierung hat eine neue Coronaschutz-Verordnung verfasst. Sie stellt den ersten von drei Lockerungsschritten dar. Alle Kontaktbeschränkungen im Privaten für vollständig geimpfte und genesene Personen fallen weg. Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen bleiben vorerst bis zum 19. März bestehen.

Im Einzelhandel gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr. Es besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, lediglich "dringend empfohlen" wird das Tragen einer FFP2-Maske.

Stand: 21. Februar

Rheinland-Pfalz

Die 2G-Regelung im rheinland-pfälzischen Einzelhandel ist aufgehoben. Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen. Empfohlen werden FFP2-Masken.

Zudem fallen die Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte komplett weg. Für Ungeimpfte gelten die Einschränkungen hingegen weiterhin: Treffen mit Nicht-Geimpften sind auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Menschen aus einem anderen Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Stand: 18. Februar

Saarland

Zahlreiche Corona-Schutzmaßnahmen im Saarland sollen in einem dreistufigen Verfahren wegfallen. Die erste Stufe hat der saarländische Ministerrat bereits beschlossen.

So gelten bei privaten Treffen von Geimpften und Genesene keine Obergrenzen mehr. Für Ungeimpfte bleiben die Kontaktbeschränkungen bis 19. März bestehen.

Die Maskenpflicht im Einzelhandel gilt weiterhin, allerdings sind auch medizinische OP-Masken ausreichend. Die Landesregierung empfiehlt aber, FFP2-Masken zu tragen.

Stand: 17. Februar

Sachsen

In Sachsen gelten seit 6. Februar neue Regeln - die in vieler Hinsicht Lockerungen in Zusammenhang mit 2G bedeuten. Einkaufen im Einzelhandel ist nach 3G möglich. Auch Eheschließungen und Beerdigungen dürfen mit maximal 50 Personen unter 3G-Bedingungen durchgeführt werde. In der Gastronomie gilt unterhalb der Überlastungsstufe 2G innen und außen, darüber gilt 2G-Plus im Innenbereich.

Für Versammlungen im Freien gebe es "keine Begrenzung der Teilnehmerzahl", so Sachsens Innenminister Wöller.


Stand: 5. Februar

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es keine Corona-Kontrollen beim Einkaufen mehr. Lediglich Abstandhalten und Maskentragen bleiben als Schutzmaßnahmen bestehen.

In der Gastronomie gilt weiterhin die 2G-Regel, an Schulen bleibt es bei der Maskenpflicht. Neu ist eine Notverordnung. Damit haben Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder, falls aufgrund hoher Infektionszahlen viele Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte ausfallen.

Stand: 18. Februar

Schleswig-Holstein

Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Das gilt auch für Veranstaltungen in Lokalen und Restaurants. Lediglich bei Treffen, an denen auch ungeimpfte Personen teilnehmen, gilt eine Höchstgrenze von 25 Personen.

Ungeimpfte sollen ab 3. März wieder an weiten Teilen des öffentlichen Lebens teilnehmen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie in der Gastronomie, im Tourismus sowie in Freizeit und Kultur einen negativen Test vorweisen.

Stand: 21. Februar

Thüringen

Seit dem 7. Februar können die Menschen in Thüringen Geschäfte, körpernahe Dienstleistungsbetriebe und Gastronomie wieder unter 3G-Bedingungen besuchen. Die neue Corona-Verordnung soll bis zum 28. Februar gelten.

Stand: 7. Februar

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 07. Februar 2022 um 23:27 Uhr.