Urteil des Landgerichts Köln Tagesschau App nicht generell verboten
Das Landgericht Köln ist im Streit um die Tagesschau App nur zum Teil den klagenden Zeitungsverlegern gefolgt. Die App vom 15. Juni 2011 sei nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar, so die Richter. Allerdings: Das Urteil bezieht sich nur auf diesen Tag. Das Verbot gilt nicht grundsätzlich.
Von Willi Schlichting, WDR-Medienredaktion
Das Urteil liest sich zunächst wie ein Paukenschlag: Das Landgericht Köln untersagt die von der ARD und dem NDR angebotene Tagesschau App. Die Tagesschau App ist nach Auffassung des Gerichts einer herkömmlichen Zeitung zu ähnlich: Zu viel Text, zu viele Informationen und nicht genügend Hinweise auf Sendungen, die mit dem Online-Angebot etwas zu tun haben. "Presseähnlich" heißt das in der Urteilsbegründung.
Und diese Ähnlichkeit ist dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk laut Rundfunkstaatsvertrag nicht erlaubt. Wenige Zeilen weiter in der Pressemitteilung ist einiges von dem Donner verhallt. Denn nicht das Online-Angebot generell, sondern nur ein bestimmter Tag durfte nach Auffassung des Gerichts nicht sein, wie er war. "Gegenstand dieses Verfahrens ist die App gewesen, wie sie sich am 15.06.2011 dargestellt hat", sagt Gerichtssprecher Dirk Eßer.
Aufatmen für die über vier Millionen Nutzer des Angebots auf Smartphones und Tablet-PCs. Die App wird es weiter geben. Und Aufatmen bei der ARD-Vorsitzenden und WDR-Intendantin Monika Piel: Das Urteil bedeute keineswegs ein Verbot der Tagesschau App.
Kein Jubelschrei des Verlegerverbandes
Die Verleger hatten sich eine generelle Aussage zur App über einen einzelnen Tag hinaus gewünscht. Auch wenn sie die nicht bekommen haben, sind die acht Verlage, die geklagt haben, die Tagessieger in diesem Streit. Doch beim Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger ist kein Jubelgeschrei zu hören. "Ich glaube, es ist kein schlechter Tag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der genug Möglichkeiten hat, weiterhin attraktive Angebote zu machen", so Heinen
Diese Aussage ist mehr als nur eine nette Geste. Denn Heinen gehört zu den Verlegern, die nach dem Urteil weiter reden wollen, um den Streit ohne Gerichte zu schlichten. "Ich habe ja schon Anfang der Woche gesagt, dass wir, egal wie es nun ausgeht, sicherlich sinnvollerweise weitere Gespräche führen. Uns geht es ja nicht darum, die Tagesschau App zu verbieten. Uns geht es um eine konkrete Ausgestaltung."
ARD: Keine grundsätzliche Klärung der Presseähnlichkeit
Denn von einem Gericht kann die grundsätzliche Frage der "Presseähnlichkeit" im Netz nur schwer beantwortet werden kann. Und deshalb will auch die ARD reden, so Monika Piel: "Das bestätigt mich in meiner Ansicht, dass dieses Problem nicht juristisch lösbar ist, weil es sich eben nur auf den einen Tag bezieht und nicht grundsätzlich eine Klärung der Presseähnlichkeit gebracht hat, so dass ich nach wie vor darauf setze, dass wir medienpolitische Gespräche mit den Verlegern führen und dass wir uns dort einigen und das Problem dort klären."
Aber was macht man bis dahin? Weniger Text in die Tagesschau App, wie es die Verleger fordern? Oder jeden Beitrag mit einem Bezug zu einer Sendung ausstatten, wie es das Gericht anmahnt? Für die Antworten nimmt sich die ARD jetzt erstmal Bedenkzeit. "Wir müssen uns diese Ausgabe noch einmal genau angucken und dann aber auch auf die Begründung des Urteils warten, weil wir doch noch einmal ein paar präzisere Anhaltspunkte haben müssen, was das Gericht zu dieser Einschätzung gebracht hat", sagt ARD-Vorsitzende Piel.
NDR-Intendant Lutz Marmor sagte: "Wir respektieren die Kölner Entscheidung, auch wenn sie weitgehend ins Leere zielt, da wir die Tagesschau App vom 15. Juni vergangenen Jahres ohnehin schon lange nicht mehr zum Abruf bereithalten." Die Möglichkeit einer Berufung werde die ARD schon aus Gründen der Fristwahrung in Betracht ziehen müssen."