Studiengebühren Wo muss was bezahlt werden?
Die unionsgeführten Bundesländer im Westen Deutschlands haben Studiengebühren für das Erststudium eingeführt. In den neuen Ländern gibt es keine solchen Gebühren. In Thüringen und Sachsen-Anhalt müssen allerdings Langzeitstudenten - wie in vielen Westländern auch - 500 Euro je Semester zahlen.
Niedersachsen entschied als erstes Bundesland am 9. Dezember 2005, Semesterbeiträge einzuführen. Erstsemester müssen seit dem Wintersemester 2006/07 pro Halbjahr 500 Euro zahlen. Seit Frühjahr 2007 werden sämtliche Studenten zur Kasse gebeten.
In Baden-Württemberg müssen Studenten seit dem Sommersemester vergangenen Jahres 500 Euro bezahlen. Der Landtag hatte im Dezember 2005 die Einführung von allgemeinen Studiengebühren beschlossen.
In Hessen führte die CDU 2007 Studiengebühren von mindestens 500 Euro je Semester ein. Die neue Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken beschloss in diesem Jahr jedoch ein Gesetz, mit dem die Gebühren zum neuen Wintersemester wieder abgeschafft wurden.
In Nordrhein-Westfalen werden an vielen Hochschulen Gebühren bis zu 500 Euro erhoben. Der Landtag hatte den Hochschulen im März 2006 die Einführung von Studiengebühren erlaubt.
In Bayern gibt es seit dem Sommersemester 2007 Studiengebühren. Die Hochschulen entscheiden dabei im Rahmen von 100 bis 500 Euro selbst, wie viel sie erheben. Der Landtag hatte im Mai 2006 grünes Licht für die Gebühren gegeben.
In Hamburg einigten sich CDU und Grüne auf eine Abschaffung der Studiengebühren in ihrer bisherigen Form (500 Euro pro Semester). Künftig sollen Studenten 375 Euro bezahlen - aber erst, wenn sie nach dem Studium arbeiten und mindestens 30.000 Euro im Jahr verdienen. Das Modell wurde zum neuen Wintersemester eingeführt.
Im Saarland müssen die Studenten seit vergangenem Wintersemester im ersten und zweiten Semester je 300 Euro bezahlen. Danach werden 500 Euro fällig.
In Schleswig-Holstein gibt es bisher keine Gebühren. Die CDU ist dafür, die SPD lehnt sie ab. Im Koalitionsvertrag hatten die Partner vereinbart, nicht offensiv Gebühren anzustreben, aber auch keine Insellage in Norddeutschland zuzulassen.
(zusammengestellt von dpa)