Koalition will freies WLAN stärken Abschied von der Störerhaftung
Im zähen Streit um ein neues Telemediengesetz hat die Große Koalition den Weg für offene private WLAN-Hotspots freigemacht. Demnach sollen Privatpersonen, die ihr WLAN für andere öffnen, künftig besser rechtlich geschützt werden. Die Neuregelung könnte schon bald gelten.
Wer sein privates WLAN-Netz für andere zur Verfügung stellt, musste bisher für deren Surfverhalten haften. Doch damit soll nun Schluss sein. Die Große Koalition hat sich auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung verständigt.
"Der Weg für mehr freies WLAN ist endlich frei" erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas. Die Abschaffung der Störerhaftung sei "ein überfälliger und wichtiger Schritt." Auch der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil äußerte sich zu der Einigung. Er freue sich sehr über den "Durchbruch", sagte er. "Der Weg für mehr freies WLAN in Deutschland ist damit endgültig frei."
Nach dem Plan der Koalitionsparteien soll die neue Regelung so schnell wie möglich im Bundestag verabschiedet werden und dann bis zum Herbst in Kraft treten.
Kompromiss nach langer Debatte
Durch die Einigung steht der schon lange geplanten Neuregelung des Telemediengesetzes nichts mehr im Weg. Die Große Koalition hatte lange darum gerungen: So machte sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine deutliche Abmilderung der Störerhaftung stark, genauso zuletzt die SPD. Die CDU wollte hingegen private Anbieter von WLAN-Hotspots nicht pauschal aus der Verantwortung lassen.
In dem langen Streit haben sich nun die Netzpolitiker in den Koalitionsparteien durchgesetzt, die Bedenken von Innenpolitikern und aus dem Wirtschaftsministerium aus dem Weg räumen konnte. Insbesondere ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof habe der Debatte eine neue Richtung gegeben, sagte CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek. Danach können Anbieter eines WLANs in Bars oder Hotels nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Kunden illegal Dateien herunterladen. "Nun haben wir einen guten Kompromiss", sagte Jarzombek.
Private und nebengewerbliche Anbieter - wie etwa Betreiber von Cafés - sollen auch das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Das bedeutet: Privatpersonen müssen ihr WLAN nun nicht mit einem Login oder Passwort sichern. Damit können private WLAN-Netzwerke zu öffentlichen Hotspots werden, ohne, dass die Besitzer rechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Nur wenn ein systematischer Missbrauch deutlich werde, müssten die Gegenmaßnahmen ergreifen und beispielsweise einen Nachbarn aussperren, der sich nicht an das Gesetz halte.
Bisher war das anders: Wer ein frei zugängliches WLAN-Netz betrieb, haftete unter Umständen für Rechtsverletzungen der Nutzer - etwa beim illegalen Download von Songs oder Filmen.