Sterbehilfe Suizidmittel soll verboten werden
Schwerkranke Menschen, die sich selbst töten wollen, sollen keinen Zugang mehr zu einem entsprechenden Medikament bekommen. Das geht aus einem Schreiben des Gesundheitsministeriums hervor, aus dem mehrere Medien zitieren.
Das Gesundheitsministerium hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgefordert, bei Schwerstkranken auch in Extremfällen den Erwerb von Medikamenten zur Selbsttötung nicht zu erlauben.
Das geht aus einem Brief von Gesundheitsstaatssekretär Lutz Stroppe an Institutspräsident Karl Broich hervor, aus dem mehrere Medien zitieren. Es könne nicht Aufgabe des Staats sein, "Selbsttötungshandlungen durch die behördliche, verwaltungsaktmäßige Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb des konkreten Suizidmittels aktiv zu unterstützen", heißt es in dem Schreiben. Entsprechende Anträge sollten abgewiesen werden.
"Eine Selbsttötung kann keine Therapie sein"
Die Praxis sei nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Eine Selbsttötung könne keine Therapie sein. Hintergrund des Schreibens ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem März 2017, wonach schwerstkranken Menschen "in extremen Ausnahmesituationen" ein Zugang zu solchen Medikamenten nicht verwehrt werden dürfe.
Stroppe beruft sich in dem Brief an das Bundesinstitut auf eine Einschätzung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, nach der das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Es könne nicht die Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungen durch die Erlaubnis zum Erwerb jener Medikamente aktiv zu unterstützen, heißt es darin.