Plan des Gesundheitsministers Mehr Hilfe für Vergewaltigungsopfer
Vergewaltigungsopfer müssen in einigen Bundesländern die Kosten für eine vertrauliche Spurensicherung selbst tragen. Gesundheitsminister Spahn will das ändern. So sollen auch frühzeitig Beweise gesichert werden.
Opfer einer Vergewaltigung sollen nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mehr Unterstützung erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten künftig die sogenannte vertrauliche Spurensicherung in Arztpraxen oder Kliniken erstatten, sagte Spahn den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Regelung solle auch dann gelten, wenn die Betroffenen vorher nicht bei der Polizei Anzeige erstattet haben.
Konsequentere Strafverfolgung
Bislang müssen Gewaltopfer in solchen Fällen die Kosten einer vertraulichen Spurensicherung oft selbst tragen. Zudem müsse die Strafverfolgung bei sexuellem Missbrauch mit aller Konsequenz erfolgen, sagte Spahn. Häufig fehlten jedoch eindeutige Beweise, weil viele Opfer im ersten Moment nicht die Kraft hätten, direkt zur Polizei zu gehen. "Wir helfen nun, damit frühzeitig eindeutige Beweise durch Ärzte anonym gesichert werden können, um mögliche Täter später auch zu überführen", sagte Spahn.
Die Leistungen der Krankenkassen zur vertraulichen Spurensicherung sollen nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem die Sicherung von Spermaspuren, die Untersuchung auf K.O.-Tropfen oder auf Alkoholeinfluss umfassen. Ärzte und Krankenhäuser sollen diese Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen, ohne dass die untersuchte Person von der Krankenkasse identifiziert werden kann.
Keine einheitliche Regelung
Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums gibt es bislang für die Spurensicherung bei sexualisierter Gewalt im Vorfeld einer Strafanzeige keine einheitliche Regelung der Kostenübernahme. Einige Bundesländer finanzierten die Leistungen - darunter seien etwa Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Brandenburg. Werde die Spurensicherung erst nach oder gleichzeitig mit einer Strafanzeige vorgenommen, trage die Polizei die Kosten.