Afrikanische Schweinepest Wie sich Deutschland schützt
In der EU wächst die Sorge, dass sich die Afrikanische Schweinepest ausbreitet. Was passiert, wenn der Erreger auch in Deutschland nachgewiesen wird? Ein Überblick.
Wie werden Informationen ausgetauscht?
Sollte die Afrikanische Schweinepest in Deutschland auftreten, kommen in den Behörden Krisenstäbe zusammen. Bund und Länder stimmen sich eng ab. Die Afrikanische Schweinepest stelle seit längerem auch für Deutschland eine Bedrohung dar, sagte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Die Vorbereitungen für den Krisenfall laufen deshalb seit längerem. Landwirte und Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland erhielten Merkblätter, außerdem tagen Fachgruppen.
Was passiert in den betroffenen Regionen?
Der Deutsche Jagdverband und das Friedrich-Loeffler-Institut haben einen Maßnahmenkatalog entwickelt, der grundsätzlich drei Zonen um den Fundort vorsieht:
Kerngebiet (etwa 2000 Hektar): Damit infizierte Tiere nicht aus dem Kerngebiet auswandern und die Seuche verbreiten, gilt dort ein striktes Jagdverbot. Um das Gebiet wird ein Zaun errichtet. Jäger suchen die Gegend nach toten Wildschweinen ab.
Gefährdeter Bezirk (etwa 100.000 Hektar): In diesem Gebiet wird intensiv gejagt. Damit soll die Wildschweindichte reduziert werden. Helfer suchen nach Kadavern. Überreste von toten Wildschweinen werden in gesonderten Kadavertonnen entsorgt.
Pufferzone (etwa 1,2 Millionen Hektar): Hier wird verstärkt gejagt. Hubschrauber, Drohnen und Wärmebildkameras können zum Einsatz kommen, um Rotten aufzuspüren. Geltende Jagdregeln wie die Einhaltung von Schonzeiten werden außer Kraft gesetzt.
Was gilt bei verendeten Wildschweinen?
Bundesländer zahlen Prämien für tot aufgefundene Tiere, die dann auf die Schweinepest hin untersucht werden. Ein Experte rät Bürgern, verendete Wildschweine sofort dem nächsten Veterinäramt zu melden. "Das Tier nicht anfassen und unbedingt liegenlassen, weil jeder Transport den Erreger noch weiter verbreitet", sagte Albert Hortmann-Scholten von der niedersächsischen Landwirtschaftskammer.
Wie reagieren die Behörden bei einem Ausbruch?
Im Falle eines Ausbruchs der Seuche können die Behörden ein bestimmtes Gebiet absperren und den Personen- und Fahrzeugverkehr einschränken. Sie können Landwirten verbieten, ihre Flächen zu nutzen - etwa sie zu ernten, damit die Wildschweine nicht abwandern. Bei Ausbrüchen in Schweinehaltungen sind vor allem die Tötung der betroffenen Bestände und Sperrbezirke vorgesehen.
Wie wird auf die Risiken hingewiesen?
Wildschweine könnten etwa an Rastplätzen weggeworfene Wurstbrötchen fressen und sich mit dem Erreger infizieren. Um einen Ausbruch zu verhindern oder im Seuchenfall einzudämmen, gibt es bereits Hinweisschilder an Autobahnen und Raststätten. Sie machen auf die korrekte Müllentsorgung aufmerksam.