Statistisches Bundesamt Fast zehn Prozent mehr Schwangerschaftsabbrüche
2022 haben mit etwa 104.000 deutlich mehr Schwangere eine Abtreibung vornehmen lassen als im Jahr zuvor. Eine klare Ursache lasse sich nicht erkennen, so das Statistische Bundesamt. 2012 lag die Zahl bereits höher.
In Deutschland hat es 2022 fast zehn Prozent mehr Schwangerschaftsbbrüche gegeben als im Vorjahr. Das Statistische Bundesamt berichtet von rund 104.000 gemeldeten Fällen und einem Anstieg von 9,9 Prozent. Den Angaben zufolge lag die Zahl der Abtreibungen damit über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, als die Zahl der gemeldeten Fälle stets zwischen rund 99.000 und 101.000 gelegen hatte.
Eine klare Ursache für die starke Zunahme im Jahr 2022 lasse sich aufgrund der Daten nicht erkennen, hieß es. Medizinische Indikationen - dazu gehört die Gefahr für Leib und Leben der Mutter - und Sexualdelikte waren in vier Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die verbleibenden 96 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden den Angaben zufolge nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen.
Höher als im Jahr 2022 war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zuletzt im Jahr 2012 mit 106.800 Fällen. Im Jahr 2021 war mit 94.600 Fällen der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik verzeichnet worden.
Rund 70 Prozent der Frauen unter 35 Jahre alt
Sieben von zehn Frauen (rund 70 Prozent), die 2022 einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, waren laut Statistischem Bundesamt zwischen 18 und 34 Jahren alt, rund 19 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. 40 Jahre und älter waren etwa acht, rund drei Prozent jünger als 18 Jahre. Rund 41 Prozent hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.
Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (51 Prozent) wurden den Angaben zufolge mit der sogenannten Absaugmethode vorgenommen, bei 35 Prozent kam das Medikament Mifegyne zur Anwendung. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant.
Gesetze auf dem Prüfstand
Der Beratungsregelung zufolge bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn die Schwangerschaft binnen zwölf Wochen nach der Empfängnis durch eine Ärztin oder einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und sie dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Stelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nachgewiesen hat.
Immer wieder werden Forderungen nach einer Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen laut, zuletzt etwa von Familienministerin Paus. Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist festgelegt, dass "Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches" geprüft werden sollen.
Ob Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken Abtreibungen vornehmen, ist ihnen freigestellt. In einigen Regionen Deutschlands gibt es wenig oder keine Angebote.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels hieß es an einer Stelle, die Zahlen bezögen sich auf 2021. Korrekt ist 2022.