Thüringen Verdacht auf Kinderpornografie: Linken-Abgeordneter schweigt zu Vorwürfen
Sowohl die Fraktion der Linken als auch der Parteivorstand und Ministerpräsident Bodo Ramelow hatten Markus Gleichmann aufgefordert, sich zum Vorwurf des Besitzes von kinderpornografischen Materials zu äußern. Doch der Abgeordnete schweigt weiter.
Der wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials unter Verdacht geratene Linke-Landtagsabgeordnete Markus Gleichmann hat sich gegenüber seiner Fraktion bisher nicht zu dem Vorwurf geäußert. Auch zu seiner erneuten Kandidatur für den Landtag hat der Politiker nach Informationen von MDR THÜRINGEN bislang keine Stellung bezogen.
Auch wenn er als Verdächtiger das Recht auf Schweigen habe, gebe es nach Ansicht seiner Partei als gewählter Abgeordneter eine moralische Pflicht, Stellung zu nehmen. Tue er das nicht, müsse er sich vollständig aus der Politik zurückziehen und auch auf einen möglichen Sitz im neuen Landtag verzichten, hieß es aus der Linken.
Markus Gleichmann ist seit 2019 Mitglied des Thüringer Landtags.
Anfragen von MDR THÜRINGEN zu den gegen Gleichmann erhobenen Vorwürfen ließen sowohl er selbst als auch seine Anwältin bisher unbeantwortet.
Ämter und Wahlkampfaktivitäten ruhen
Polizei und Staatsanwaltschaft Erfurt hatten am 6. August im Thüringer Landtag das Büro des Linke-Abgeordneten aufgrund des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie durchsucht. Zudem seien nach Angaben der Staatsanwaltschaft seine Wohnung sowie zwei Wahlkreisbüros von der Polizei durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden.
Kurz zuvor hatte der der Justizausschuss des Landtags die Immunität Gleichmanns aufgehoben. In einer schriftlichen Mitteilung hatte der Abgeordnete einen Tag später bekannt gegeben, seine Ämter in der Partei und alle Wahlkampfaktivitäten ruhen zu lassen.
Gleichmann kann weder Listenplatz noch Direktkandidatur entzogen werden
Gleichmann steht auf Platz 16 der Landesliste und tritt als Direktkandidat im Wahlkreis Saale-Holzland I an. Laut Gesetz dürfen weder Partei noch Fraktion dem Abgeordneten nachträglich den Listenplatz oder die Direktkandidatur entziehen.
MDR (nir)