Der LNG-Terminal in Wilhelmshaven

Schleswig-Holstein Gasversorgung: Milliardenförderung für LNG-Terminals im Norden

Stand: 20.12.2024 18:08 Uhr

Um unabhängig von russischem Gas zu werden, setzte der Bund unter anderem auf Flüssigerdgas aus anderen Ländern - durch schwimmende LNG-Terminals in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Brüssel erlaubt Berlin dafür nun Milliardenförderungen.

Die vier schwimmenden LNG-Terminals in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen), Stade sowie an zwei Standorten in Wilhelmshaven dürfen vom Bund gefördert werden. Das hat die EU-Kommission in Brüssel genehmigt. Deutschland darf demnach seine Betreibergesellschaft Deutsche Energy Terminal (DET) für den Betrieb dieser vier schwimmenden Importterminals für Flüssigerdgas mit mehr als vier Milliarden Euro unterstützen. Das ermögliche die Diversifizierung der Energieversorgung und gewährleiste die Sicherheit der Gasversorgung.

LNG-Terminals für Unabhängigkeit von Russland

Die schwimmenden Terminals werden auch als FSRU bezeichnet, eine Abkürzung für "Floating Storage and Regasification Unit". Der englische Begriff steht für stationäres schwimmendes LNG-Terminal, in dem das Flüssigerdgas wieder verdampft wird. Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängig von russischen Gaslieferungen zu werden. Langfristig sollen die schwimmenden Terminals - die aus einem Spezialschiff bestehen - durch Terminals an Land ersetzt werden.

Auch höhere Kosten möglich

Der nun genehmigte Zuschuss in Höhe von 4,06 Milliarden Euro solle die Verluste abdecken, die die staatliche DET durch den Betrieb der schwimmenden Terminals bis zum Ende ihrer Mietzeit mache. Da die Schiffe auf dem Höhepunkt der Energiekrise gechartert worden seien, als die Nachfrage und Kosten sehr hoch waren, wurde angenommen, dass die Terminals von Anfang an mit Verlust arbeiten würden. Sollten die Verluste höher ausfallen als erwartet, könnte sich der Betrag auf insgesamt 4,96 Milliarden Euro belaufen, teilte die Kommission mit.

Staatshilfe unterliegt in der EU strengen Regeln, um Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Damit soll verhindert werden, dass finanzstarke Länder wie Deutschland und Frankreich ihren Unternehmen unverhältnismäßige Vorteile gegenüber Unternehmen aus kleineren Ländern verschaffen könnten.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 20.12.2024 | 18:00 Uhr