Eine große PV-Anlage an einem gelben Haus.

Sachsen-Anhalt Streit in Seehausen: Familie muss Solaranlage nicht abbauen

Stand: 22.07.2024 15:04 Uhr

In Seehausen im Kreis Stendal hat eine Familie eine Solaranlage an ihrem Giebel installiert. Dabei sind solche Anlagen an Giebeln in der Gemeinde eigentlich verboten. Doch der Streit ist nun gelöst: Die Anlage darf bleiben, sie wird von der Verbandsgemeinde geduldet.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Entgegen erster Meldungen muss eine Familie in Seehausen (Landkreis Stendal) eine Fotovoltaikanlage nun doch nicht vom Giebel ihres Hauses abbauen. Dabei sind in Seehausen Solaranlagen an Haus-Giebeln eigentlich verboten. Das war im Rahmen der städtischen Gestaltungssatzung 2019 so festgelegt worden.

Der Giebel ist aber für die Familie die einzige freie sonnenbeschienene Stelle, um Solar-Platten installieren zu können. Sie will das neue Haus komplett über Solarenergie versorgen, also Strom, Warmwasser und Heizung damit betreiben.

Solaranlage am Giebel: Kommune hat eigene Vorgaben

Der Bauherr hatte sich eigenen Angaben zufolge vor Baubeginn in der Landesbauverordnung erkundigt. Sie verbietet PV-Anlagen an Giebeln nicht. Allerdings gehen Gestaltungssatzungen von Kommunen vor, so die Auskunft des Landesbauministeriums an MDR SACHSEN-ANHALT. Die kommunale Verordnung wiederum hatte der Seehäuser nicht gelesen. Der Stadtrat reagierte daraufhin mit einem Bußgeldbescheid über 2.500 Euro.

Bestehende Anlage in Seehausen wird "geduldet"

Verbandsgemeindebürgermeister Rüdiger Kloth (Freie Wähler) teilte MDR SACHSEN-ANHALT mit, PV-Giebel-Anlage sei jetzt geduldet. Ob aber auch der Bußgeldbescheid in Höhe von 2.500 Euro aufgehoben wird, ist unklar. Zunächst hieß es, er sei zurückgenommen worden. Anfragen von MDR SACHSEN-ANHALT blieben von Seiten des Rathauses bislang unbeantwortet. Eine Vertreterin des Bürgermeisters bat am Montag um "Verständnis, dass zu laufenden Verfahren keine Auskünfte erteilt werden."

Grundsätzlich aber bleibt die Seehäuser Gestaltungssatzung bestehen. PV-Anlagen an Giebeln bleiben verboten. Für die umstrittene Anlage der Familie gilt nach Aussage von Rüdiger Kloth lediglich eine "Duldung".

MDR (Katharina Häckl, Mario Köhne) | Erstmals veröffentlicht am 19.07.2024