Zwei Polizisten mit dem Schriftzug Polizei auf dem Rücken der Dienstjacke hinter einem Streifenwagen mit Blaulicht

Sachsen-Anhalt "Compact"-Flagge gezeigt: Strafverfahren nach Demo

Stand: 24.07.2024 08:51 Uhr

Eine Demonstration in Halberstadt hat ein Strafverfahren nach sich gezogen. Dort war eine Fahne mit einem Symbol des verbotenen "Compact"-Magazins gezeigt worden. Zudem könnten weitere Verfahren folgen.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Nach einer Demonstration in Halberstadt im Landkreis Harz am Montagabend laufen Ermittlungen. Wie das Innenministerium MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, geht es um den Verstoß gegen das Vereinsgesetz. Demnach schwenkte ein Teilnehmer eine Fahne mit der Aufschrift "Ami go Home" aus dem Online-Shop des "Compact"-Verlags. Sie trug auch das entsprechende Logo.

"Compact"-Magazin und seine Symbole verboten

Mitte Juli hatte das Bundesinnenministerium den Verkauf des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins, die Website und Symbole, die dem Magazin zugeordnet werden, verboten. Eine detaillierte Auflistung der verbotenen Zeichen wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Begründung hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) unter anderem auf "antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte" verwiesen. Das Verbot des Medienunternehmens erfolgte mit Verweis auf das Vereinsrecht, das entsprechende Möglichkeiten vorsieht, so das Ministerium.

Demnach ist es verboten, Kennzeichen des Vereins öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Mitteilung des Innenministeriums in Sachsen-Anhalt |

In einer schriftlichen Stellungnahme geht auch das Innenministerium in Magdeburg auf die verbotenen Symbole ein und erklärt: "Verstöße gegen dieses Kennzeichenverbot sind gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz strafbar und werden dementsprechend strafrechtlich verfolgt." So sei auch in diesem Fall verfahren worden, da das Zeichen öffentlich beziehungsweise in einer Versammlung gezeigt wurde. "Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz eingeleitet und die Fahne sichergestellt", heißt es abschließend.

Polizei sichtet Videomaterial der Demo

Dem Ministerium zufolge sichtet das Polizeirevier Harz auch Videomaterial von der Demonstration. Es gehe dabei auch um einen Redner auf der Veranstaltung. "Soweit strafrechtlich relevante Inhalte festgestellt werden, wird ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet."

MDR (Lars Frohmüller, Marcel Knop-Schieback, André Plaul)