
Sachsen-Anhalt Debatte zu Milliarden aus dem Sondervermögen aus dem Landtag
Vergangene Woche hat der Bund ein milliardenschweres Sondervermögen beschlossen. Davon sollen direkt auch die Bundesländer profitieren. Im Landtag von Sachsen-Anhalt wird beraten, was mit dem Geld passieren soll.
Die vom Bund angestoßene Reform der Schuldenbremse ist am Donnerstag Thema im Landtag von Sachsen-Anhalt. Für die Pläne der möglichen schwarz-roten Koalition musste das Grundgesetz geändert werden. Darin enthalten ist auch das angestrebte Finanzpaket über 500 Milliarden Euro für Infrastruktur, wovon auch Sachsen-Anhalt profitieren wird.
SPD: Hälfte an die Kommunen
So sollen 100 Milliarden Euro aus dem Paket anteilig an die 16 Bundesländer fließen. Wenn es nach dem Willen der mitregierenden SPD-Fraktion geht, soll in Sachsen-Anhalt mindestens die Hälfte des Geldes an die Kommunen weitergereicht werden.
"Das Geld soll unbürokratisch an die Kommunen zur freien Verfügung durchgeleitet werden, wir wollen da nicht erst Förderprogramme auflegen," sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Falko Grube am Mittwoch in Magdeburg.
2,7 Milliarden Euro für Sachsen-Anhalt
Verschiedene Landesregierungen fordern momentan, dass die 100 Milliarden mittels des Königsteiner Schlüssels an die Länder verteilt werden sollen. Bislang wurde etwa die Zahl der Geflüchteten, die ein Bundesland aufnimmt, über diesen Schlüssel berechnet. Für Sachsen-Anhalt beträgt die Quote knapp 2,7 Prozent- sie beruht auf den Faktoren Einwohnerzahl und Steueraufkommen. Das Land würde demnach etwa 2,7 Milliarden Euro bekommen.
CDU will Prozesse beschleunigen
Um Infrastruktur-Projekte auch insgesamt zu beschleunigen, will die CDU Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen und hat hierzu eine Aktuelle Debatte im Landtag beantragt. Mit dem 500-Milliarden-Paket müsse sichergestellt werden, dass das Geld schnell auf die Straße komme, sagte CDU-Fraktionschef Guido Heuer am Mittwoch.
"Dafür brauchen wir einen Abbau von rechtlichen Hürden im Planungsverfahren und Digitalisierung von Prozessen." Auch müssten Klagerechte von Betroffenen und Interessenverbänden eingeschränkt werden. Das Vergaberecht will die CDU-Fraktion am liebsten ganz abschaffen.
Da eine solche Beschleunigung in der Kompetenz des Bundes liegt, sollen die Länder nach Wunsch der CDU mit einer gemeinsamen Initiative darauf hinwirken.
MDR (Daniel Salpius, Norma Düsekow)