Sachsen Prozess um Einbruch in Grünes Gewölbe: Freispruch eines Angeklagten rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft hat die Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Dresden von Anfang Mai zurückgenommen. Der Freispruch eines Angeklagten ist damit rechtskräftig.
Der Freispruch eines wegen Beihilfe zum Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden angeklagten Mannes ist rechtskräftig. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Dienstag mitteilte, hat die Behörde die eingelegte Revision zurück genommen. Der zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alte Mann stand im Verdacht, in die Planungen zum Einbruch eingeweiht gewesen zu sein.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ihre Revision im Prozess um den Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden zurückgezogen. (Archivbild)
Keine Erfolgsaussichten bei Revision
Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft auf Jugendstrafe und eineinhalb Jahre Haft plädiert. Nach Urteil und Freispruch hatte sie Revision eingelegt. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wollte mangels Erfolgsaussichten die Revision der Staatsanwaltschaft Dresden nicht vertreten, so ein Sprecher.
Der Generalbundesanwalt habe darauf verwiesen, dass es das Revisionsgericht grundsätzlich hinzunehmen habe, wenn das Gericht "im Zweifel für den Angeklagten" freispreche. Dem Ergebnis habe sich der Generalstaatsanwalt des Freistaates angeschlossen und um eine Rücknahme der Revision gebeten, hieß es.
Mehrere Täter verurteilt
Der Einbruch in das berühmte Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden. Ein Teil der Beute fehlt noch immer. Fünf Männer wurden im Mai 2023 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.
MDR (ben)/dpa