Bernd Wegner

Saarland Waren Durchsuchungen bei HWK-Präsident Wegner rechtens?

Stand: 26.04.2024 16:52 Uhr

Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat sich am Freitag mit einer Verfassungsbeschwerde des CDU-Landtagsabgeordneten und HWK-Präsidenten Bernd Wegner beschäftigt. Der Grund für die Beschwerde Wegners ist eine Durchsuchung seiner privaten Wohnung und seines Büros in der HWK. Eine Entscheidung wurde noch nicht gefällt.

Florian Mayer/Denise Friemann

Es geht um die Frage, ob die Grundrechte und die Immunitätsrechte von Bernd Wegner als Landtagsabgeordneter der CDU-Fraktion durch die Durchsuchungen Ende 2022 verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte im November 2022 Wegners Büro- und Privaträumen durchsuchen lassen. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht der Veruntreuung von Geldern im Zuge der Vorgänge rund um die Handwerkskammer. Wegner hatte daraufhin Beschwerde eingereicht.

Immunität aufgehoben

Um die Durchsuchung durchführen zu können, musste die Landtagspräsidentin zunächst Wegners Immunität aufheben. Das tat sie auch. Die Rechtsanwälte Wegners sind aber der Auffassung, dass die Durchsuchung und insbesondere die „besondere Dringlichkeit“ nicht ausreichend von der Staatsanwaltschaft begründet wurden.

Die Staatsanwaltschaft entgegnete, dass die Dringlichkeit gegeben gewesen wäre, weil Wegner sonst Beweismittel hätte vernichten können. Sie räumte aber ein, dass die Begründung der Dringlichkeit in dem schriftlichen Durchsuchungsbeschluss besser ausformuliert hätte sein können.

Gericht hat drei Monate Zeit

Der Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monate Zeit, zu einer Entscheidung zu kommen. Sollte Wegner recht bekommen, dürften die beschlagnahmten Dokumente und Gegenstände aus der Durchsuchung nicht als Beweismittel verwendet werden. 

Ausgangspunkt des Falls war der Bericht des Landesrechnungshofes zur Handwerkskammer aus dem Jahr 2022. Darin wurden schwere Versäumnisse aufgeführt: mutmaßliche Dienstwagennutzung durch Angehörige sowie Essen in der gehobenen Gastronomie auf Kammer-Kosten.

Das Wirtschaftsministerium erstatte daraufhin Anzeige. Die Staatsanwaltschaft startete Ermittlungen, zu denen auch die Durchsuchungen gehörten.

Wegner weist Vorwürfe von sich

Wegner hatte die Vorwürfe immer zurückgewiesen. Er wehrte sich juristisch gegen die Durchsuchungen und legte, nachdem er vor dem Oberlandesgericht gescheitert war, schließlich Verfassungsbeschwerde ein.

Über dieses Thema hat auch SR 3 Guten Morgen am 26.04.2024 berichtet.

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