
Saarland Angeklagte in Corona-Betrugsprozess zu Haftstrafen verurteilt
Zwei von drei Angeklagten in einem Betrugsprozess um fingierte Coronatests sind am Mittwoch zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der dritte Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe. Der entstandene Schaden durch den Betrug liegt bei rund 320.000 Euro.
Thomas Gerber / Onlinefassung: Rebecca Wehrmann
Am Mittwoch wurde in einem Corona-Betrugsprozess der Hauptangeklagte vom Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren neun Monaten verurteilt worden. Einer seiner Mitangeklagten wurde zu gut 2,5 Jahren verurteilt, muss aber für insgesamt sechs Jahre ins Gefängnis, da er zuvor wegen eines Drogendelikts bereits zu einer hohen Haftstrafe verurteilt wurde. Der dritte Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon, er wurde lediglich wegen Beihilfe verurteilt.
Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen gefordert
Das Trio hatte ein mobiles Testzentrum in Dillingen und ein stationäres Testzentrum in Bous betrieben. Von Januar bis Juni 2022 rechnete der Hauptangeklagte bei der KV rund 35.000 Coronatests ab - etwa 90 Prozent waren laut Urteil fingiert, fanden gar nicht statt. Der Schaden beläuft sich auf rund 320.000 Euro. Im Februar hatten zwei der drei Angeklagten bereits Teilgeständnisse vor dem Landgericht Saarbrücken abgelegt.
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft noch höhere Strafen gefordert und auf die gesellschaftliche Notlage verwiesen, die die Angeklagten mitten in der Pandemie ausgenutzt hätten. Die Verteidigung hatte versucht die Politik mit ins Boot zu nehmen. Die Zentren seien nicht kontrolliert, Betrug also quasi leicht gemacht worden. Dem allerdings widersprach das Gericht, die Angeklagten hätten vielmehr Vertrauen missbraucht.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Auch mit dem Versuch die Schadenssumme zu minimieren, scheiterte die Verteidigung. Die auffällig niedrige Positivquote sei durch die Standorte zu erklären. Ganze Fußballmannschaften, etwa die des FV Diefflen, seien mobil getestet worden. Den Antrag mehr als 100 Kicker als Zeugen zu laden, hatte das Gericht aber am Mittwochvormittag erneut abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 26.03.2025 berichtet.
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