Bernhard Alscher steht im Verdacht, Geld der Verbandsgemeinde veruntreut zu haben.

Rheinland-Pfalz Nach Geldüberweisung an Tierpark: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Alscher

Stand: 28.11.2024 16:06 Uhr

Der Ex-Bürgermeister der VG Birkenfeld ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Er hatte ohne Erlaubnis mehr als 100.000 Euro an den Tierpark Birkenfeld gezahlt.

Eine Zahlung, die ein Nachspiel haben könnte: Der frühere Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Birkenfeld, Bernhard Alscher (Freie Wähler), überwies im Juli dieses Jahres 127.000 Euro an den Tierpark in Birkenfeld, um dort offenbar einen neuen Lernort für Kinder und Jugendliche zu fördern.

Das Problem: Alscher hatte dafür keine notwendige Zustimmung des Verbandsgemeinderates. Zudem ist er Vorsitzender des Tierparks. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt.

Vorwurf: Untreue und Betrug

Die Behörde prüft, ob Alscher Geld veruntreut und einen Bankmitarbeiter betrogen haben könnte. Alscher hatte die Überweisung für den Tierpark nach SWR-Informationen persönlich am Schalter einer Filiale der Kreissparkasse abgegeben. Der Mitarbeiter scheint davon ausgegangen zu sein, dass Alscher über das Geld der Verbandsgemeinde verfügte, obwohl er das nicht tat.

Ob Alscher den Mitarbeiter am Schalter davon überzeugt hat, dass er Überweisungen im Namen der Verbandsgemeinde abgeben darf, wird laut Staatsanwaltschaft nun geprüft.

Fall für Verwaltung abgeschlossen

Die Überweisung war dem Schatzmeister der Verwaltung aufgefallen. Alscher hatte daraufhin den Tierpark angerufen und das Geld zurück an die VG Birkenfeld überweisen lassen. Dennoch könnte sich Alscher strafbar gemacht haben. Deshalb wird der Fall die Staatsanwaltschaft die kommenden Wochen beschäftigen.

Für die Verbandsgemeinde ist der Fall damit offenbar erledigt. In einem Schreiben, das dem SWR vorliegt, heißt es, der VG sei kein Schaden entstanden, weil die Buchung storniert worden sei: "Von daher ist der Vorgang abgeschlossen." Auf SWR-Anfrage schreibt Matthias König, Bürgermeister der Verbandsgemeinde, dass sich die Verwaltung zu einem laufenden Verfahren nicht äußern könne.

Sendung am Do., 28.11.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4