Rheinland-Pfalz Letzte Ruhe bald auch im Rhein oder daheim möglich
Angehörige dürfen die Asche ihrer Toten bald im Fluss bestatten, in der Urne im Regal stehen haben oder als Diamant um den Hals tragen. Rheinland-Pfalz hat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht.
Der Ministerrat billigte am Dienstag eine entsprechende Gesetzesnovelle. Die abschließende Entscheidung trifft dann noch der Landtag - voraussichtlich im Frühjahr. Bei der künftig erlaubten Flussbestattung wird die Asche in einem der großen Flüsse in Rheinland-Pfalz verstreut, also in Rhein, Mosel, Lahn oder Saar.
Urne darf zuhause im Regal stehen
Neu ist auch: Die Asche muss nicht mehr zwingend beigesetzt werden, sondern kann an Privatpersonen ausgehändigt werden - wenn der oder die Verstorbene dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Das heißt, man darf künftig die Urne beispielsweise zuhause aufbewahren.
Tuchbestattung ohne Sarg auch möglich
Auch Bestattungen im Leichentuch ohne Sarg, wie es im Islam vorgeschrieben ist, sollen grundsätzlich erlaubt werden, teilte das zuständige Gesundheitsministerium mit. Die sogenannte Tuchbestattung gilt für Angehörige aller Religionen.
Diamant aus Asche erlaubt
Auch die Weiterverarbeitung von Totenasche zu einem "Diamanten" nach Schweizer Vorbild wird erlaubt. Das bislang gültige Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz sei seit über 40 Jahren in Kraft. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sagte, die Bedeutung der Themen Tod und Bestattung habe sich in den letzten Jahrzehnten verändert und weiterentwickelt. Dem wolle das Land nun Rechnung tragen.
"Sternenkinder" mit Eltern zusammen bestatten
Neuerungen sieht der Entwurf auch für den Umgang mit sogenannten Sternenkindern vor, also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Bislang gelten die Bestimmungen zur Bestattungspflicht nur, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt. Das soll sich ändern. Sterben etwa Mutter und Kind während der Geburt, sollen beide in Zukunft gemeinsam bestattet werden können. Auch soll man gemeinsam mit einem zeitnah verstorbenen Elternteil - zum Beispiel bei tödlichen Unfällen beerdigt werden können. "Wir wollen Menschen in der Stunde des größten Verlustes einen Ort der Trauer garantieren", erklärte Hoch.
"Bestattungstourismus" in die Schweiz und die Niederlande
Viele der vom Land angekündigten Neuerungen sind in anderen europäischen Ländern seit Jahren möglich. Deshalb sei ein "Bestattungstourismus" in Länder wie die Niederlande oder in die Schweiz zu beobachten, sagte Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas dem Evangelischen Pressedienst (epd). In den Niederlanden ist etwa auch das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen erlaubt. Das soll künftig auch in Rheinland-Pfalz möglich sein, unter bestimmten Bedingungen.
Insgesamt habe Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich bei der Umsetzung der geplanten Reform das mit Abstand liberalste Bestattungsrecht. "Der Wille der Verstorbenen sollte ausschlaggebend sein", so Helbach.
Sendung am Di., 3.12.2024 15:30 Uhr, Radionachrichten für SWR1 RP Übersicht