Nordrhein-Westfalen Zusatzbeiträge steigen: So kann ich bei der Krankenkasse sparen
2025 müssen gesetzlich Krankenversicherte mit höheren Kosten rechnen. Woran das liegt und was man tun kann, um zu sparen.
Die Beiträge von Beschäftigten zur gesetzlichen Krankenversicherung werden 2025 voraussichtlich deutlich steigen. Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht für 2025 von einer Finanzierungslücke in einer Größenordnung von 13,8 Milliarden Euro aus und empfiehlt daher eine Anhebung des Zusatzbeitrages, den jede Krankenkasse selbst festlegen kann.
Am Mittwoch hat die Techniker Krankenkasse (TK) angekündigt, den Beitrag von 1,2 Prozent auf 2,45 Prozent zu erhöhen. Die TK ist die größte gesetzliche Kasse mit 11,8 Millionen Versicherten. Auch andere große Krankenkassen wie die Barmer oder DAK-Gesundheit wollen in diesen Tagen die Höhe des neuen Beitrags verkünden. Der Sozialverband VdK hat die angekündigten Steigerungen kritisiert und Reformen angemahnt. "Das sind die höchsten Steigerungen der Zusatzbeiträge seit der Einführung der freien Krankenkassenwahl Mitte der 90er Jahre", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Donnerstag. Diese würden "Millionen von Menschen treffen und belasten".
Was bedeutet das für den einzelnen Versicherten? Wie kann man höhere Beiträge vermeiden? Und was muss man bei einem Wechsel der Krankenkasse beachten? Fragen und Antworten.
Worum geht es bei dem Zusatzbeitrag?
Der festgeschriebene allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkasse beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber. Krankenkassen können seit 2015 ergänzend noch einen Zusatzbeitrag erheben, der je nach Kasse unterschiedlich hoch ausfallen kann. Auch dieser wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. Mit diesem Schritt wollte die Bundesregierung den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stärken.
Im Schnitt liegt der Zusatzbeitrag deutscher Krankenkassen aktuell bei etwa 1,7 Prozent. Laut Prognosen des Schätzerkreises der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wird er voraussichtlich im Schnitt auf 2,5 Prozent steigen. Das ist aber nicht die Höchstgrenze: Einzelne Krankenkassen haben bereits angekündigt, ab 2025 einen Zusatzbeitrag von mehr als drei Prozent zu verlangen.
Warum ist der Zusatzbeitrag nötig?
Mit der Erhöhung des Zusatzbeitrags wollen die Krankenkassen ihr großes Defizit ausgleichen, das unter anderem durch gestiegene Behandlungskosten und die geplante Krankenhausreform gewachsen ist.
"Beschiss": TK-Chef kritisiert Spahn
TK-Chef Jens Baas machte in einem Podcast den früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die jetzige Situation zumindest teilweise verantwortlich. Dieser habe in seiner Regierungszeit (2018 bis 2021) das Problem gehabt, "über die Legislaturperiode zu kommen, ohne dass die Beiträge so stark steigen". Also habe er per Gesetz verfügt, dass die Krankenkassen ihre Rücklagen abbauen müssten. "Damit sah es für vier Jahre so aus, als ob die Beiträge relativ stabil bleiben würden. Das war aber ein Beschiss, weil einfach die Rücklagen abgebaut wurden", so Baas. Jetzt seien viele Krankenkassen in der Situation, dass die Rücklagen "alle weg sind. Das bedeutet: Im nächsten Jahr steigen die Beiträge ungebremst."
Wie erfahre ich von den neuen Zusatzbeiträgen?
Die Krankenkassen werden ihre Mitglieder schriftlich über den neuen Zusatzbeitrag informieren. Falls die Kasse bereits zum 1. Januar ihre Beiträge erhöhen möchte, muss sie spätestens zum 31. Dezember 2024 die Anpassung bekannt geben.
Mit welchen Mehrkosten muss ich rechnen?
Aktuellen Prognosen zufolge wird die Erhöhung der Zusatzbeiträge im Durchschnitt bei etwa 0,8 Prozent liegen. Individuell variiert die Höhe sehr stark. Während etwa die Knappschaft ab 2025 einen Zusatzbeitrag von 4,4 Prozent verlangt (bislang: 2,7 Prozent), liegen viele Betriebskrankenkassen deutlich darunter. Die EY BKK hält ihren Zusatzbeitrag sogar stabil - bei 1,04 Prozent. Die AOK NordWest, bei der viele Personen im Norden NRWs versichert sind, will den Beitrag von 1,89 auf 2,79 Prozent erhöhen. Einige große Krankenkassen wie Barmer, DAK-Gesundheit oder AOK Rheinland/Hamburg haben bislang noch nicht bekannt gegeben, ob und wie stark ihre Zusatzbeiträge steigen.
Welche Möglichkeiten zum Wechsel der Krankenkasse gibt es?
Beitragserhöhung? Dann können Sie die Kasse wechseln
Gegen die Erhöhung des Zusatzbeitrags können Versicherte nichts tun. Allerdings besteht bei einer Beitragserhöhung grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht gilt bis zum Endes des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Wird die Krankenkasse also zum 1. Januar 2025 teurer, können Versicherte bis zum 31. Januar kündigen.
Unabhängig vom Sonderkündigungsrecht können Mitglieder ihre Kasse immer wechseln, sofern sie dort länger als zwölf Monate versichert sind. Zur Auswahl stehen in Deutschland fast 100 gesetzlichen Krankenkassen. Für einen Wechsel der Krankenkasse muss man sich lediglich bei einer anderen Kasse anmelden. Die übernimmt dann alle Kündigungs- und Wechselmodalitäten.
Wie kann ich bei den Krankenkassenbeiträgen sparen?
Um den eigenen Krankenkassenbeitrag ein wenig zu senken, gibt es bei vielen Kassen die Möglichkeit, Leistungen abzuwählen. So können Versicherte der Techniker Krankenkasse beispielsweise bis zu fünf Leistungspakete abwählen - darunter Zahlungen bei Schwangerschaft und künstlicher Befruchtung, häuslicher Krankenpflege, Homöopathie oder professioneller Zahnreinigung. Pro abgewählter Leistung zahlt die TK jährlich 18 Euro aus. Auch die Barmer bietet verschiedene "Geld-zurück"-Tarife an.
Die AOK zahlt Versicherten im Rheinland einen Bonus plus Prämie, wenn diese ein Jahr lang weder ein Medikamentenrezept noch einen stationären Krankenhausaufenthalt verbuchen. Wer es dabei auf drei Jahre bringt, bekommt bis zu 530 Euro ausgezahlt. Über Details informieren die einzelnen Krankenkassen meist unter dem Stichwort "Wahltarif". Die Verbraucherzentrale hat dazu eine ausführliche Info-Broschüre.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP
- OMR Podcast
- Techniker Krankenkasse
- Barmer
- AOK NordWest
- YK BKK
- Verbraucherzentrale NRW