Nordrhein-Westfalen Unfallopfer in Düsseldorf fotografiert und gefahren: Staatsanwaltschaft ficht Urteil an
Das Strafverfahren um eine Autofahrerin, die vor zwei Jahren in Düsseldorf einen sterbenden Motorradfahrer fotografiert hatte, geht in die nächste Runde.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will das vor 9 Tagen vom Landgericht verhängte Urteil anfechten, teilte eine Sprecherin auf Anfrage des WDR mit. Das Landgericht Düsseldorf hat die Frau in der Berufung wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verhalten der Frau dagegen auch als Unfallflucht und rücksichtslose Verkehrsgefährdung eingestuft. Sie forderte für die 41-Jährige 2 Jahre und 4 Monate Haft.
Landgericht hatte Urteil gegen Autofahrerin bestätigt
Zehn Monate Haft auf Bewährung hieß schon das Urteil der ersten Instanz, das das Landgericht Düsseldorf nochmal bestätigt hatte. Außerdem muss die Frau 5.000 Euro zahlen. Der Fall hatte 2022 bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil sie den Unfall mit einem Motorradfahrer durch ein illegales Wendemanöver verursacht und anschließend ein Foto des sterbendes Opfers gemacht hatte. Das Foto hatte sie ihrem Chef geschickt und war dann mit den Worten "Ich muss zur Arbeit" weggefahren.
Keine Fahrerflucht
Die Richter urteilten, sie habe durch ein illegales Wendemanöver den Tod des Motorradfahrers verursacht - auch wenn dieser zu schnell unterwegs war. Vom Vorwurf der Fahrerflucht sprachen sie die Frau aber frei. Die Verkehrssituation sei unübersichtlich gewesen, die Aussage der Frau, sich nicht für den Unfall verantwortlich gefühlt zu haben, sei glaubwürdig. "Die Angeklagte war überzeugt, an der Stelle gefahrlos wenden zu können", so die Richterin.
Die Angeklagte (r.) mit ihrem Verteidiger
Vor der Urteilsverkündung hatte die 42-Jährige der Familie des Opfers ihr Beileid ausgesprochen.
Urteil der ersten Instanz bestätigt
Anlass für den Prozess war, dass Ankläger und Angeklagter gegen die verhängte zehnmonatige Bewährungsstrafe gegen die Unfallverursacherin in erster Instanz Berufung eingelegt hatten. Die Staatsanwaltschaft wollte da schon eine Gefängnisstrafe erreichen, die Verteidigung strebte einen Freispruch an.
Unfall bemerkt oder nicht?
Die 42-Jährige meinte zu Prozessbeginn, sie sei damals nicht mit dem Motorrad zusammengestoßen und habe den Unfall deshalb gar nicht mit sich selbst in Verbindung gebracht.
Sie habe den verunglückten Motorradfahrer mit ihrem Mobiltelefon fotografiert und das Foto umgehend an ihren Chef geschickt, "damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab", hatte die heute 42-Jährige in erster Instanz ausgesagt.
Keine Unfallflucht laut Amtsgericht
Auch das Amtsgericht Düsseldorf hatte sie deshalb vor einem Jahr in erster Instanz vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen. Die Richterin hielt der Frau zugute, dass die Verkehrssituation an dem Morgen unübersichtlich gewesen sei und die Aussage der Frau insoweit glaubwürdig.
Illegales Wendemanöver
Damals hatte ein Verkehrsgutachter erklärt, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Motorradfahrer langsamer gefahren und die Autofahrerin nicht falsch abgebogen wäre.
Besonders tragisch an dem Fall ist, dass es auf der Straße nur ein kurzes Stück hinter der Unfallstelle eine legale Möglichkeit zum Linksabbiegen gibt.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Staatsanwaltschaft Düsseldorf