Die Mops Hündin "Edda", die in "Wilma" umbenannt wurde, sitzt im Wohnzimmer auf einem Tisch

Nordrhein-Westfalen Oberlandesgericht Hamm: Nur geringer Schadensersatz für Mops "Edda"

Stand: 21.10.2024 15:14 Uhr

Der Streit um einen im Netz verkauften Mops aus Ahlen ging heute in die nächste Instanz. Das OLG in Hamm lehnte die Revision ab: Die Klägerin hat nur geringen finanziellen Anspruch. Der Fall hatte sogar international Schlagzeilen gemacht - zum Beispiel in China, Russland und den USA.

Damit bestätigte das Oberlandesgericht Hamm ein vorausgegangenes Urteil des Landgerichts Münster. Für die Erstattung der Tierarztkosten, die durch ein Augenleiden entstanden sind, hat die Klägerin aus Wülfrath nur geringen Anspruch von etwas mehr als 200 Euro. Eigentlich wollte sie 19.000 Euro erstattet bekommen. Für Tierarztrechnungen, die sie schon bezahlt hatte und solche, die noch kommen.

Mops-Streit landet am Oberlandesgericht

Mops "Edda" wurde 2018 gepfändet

Die Stadt Ahlen hatte den Mops namens Edda 2018 gepfändet. Ein Mitarbeiter der Stadt hatte ihn dann bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft und als "kerngesund" deklariert. Das Tier, das inzwischen Wilma hieß, litt aber an mehreren Krankheiten, sagt die Käuferin aus Wülfrath bei Wuppertal.

Die Frau zog vor das Landgericht Münster, um die Stadt Ahlen zu verklagen, und forderte Schadenersatz in fünfstelliger Höhe. Das Landgericht gestand der Frau aber nur 236 Euro für Impfkosten und die Behandlung von eingewachsenen Wimpern zu.

Prozess am Oberlandesgericht Hamm

Die Hundebesitzerin ging in Revision. Nach Auskunft ihres Anwalts forderte sie 19.000 Euro von der Stadt Ahlen auch für zukünftige Behandlungskosten. Außerdem wollte sie, dass der Mitarbeiter, der ihr den Hund verkauft hat, ebenfalls verurteilt wird.

Neben den Kosten für den Hund muss die Klägerin nun auch die Verfahrenskosten von deutlich mehr als 10.000 euro tragen.

Unsere Quellen:

  • Oberverwaltungsgericht Hamm
  • Rechtsanwalt Wolfgang Kalla, Karst
  • Teilnehmer der Mahnwache