Nordrhein-Westfalen Nach Amokdrohung in Dorsten: Anklage gegen zwei 15-jährige Mädchen
Das war kein Spaß: Im November 2023 hat eine Amokdrohung an der Neuen Schule in Dorsten für einen Großeinsatz der Polizei und weiterer Stellen gesorgt. Schüler und ihre Eltern hatten über Stunden Todesängste. Zwei Schülerinnen der Schule müssen sich nun für die folgenschwere Drohung verantworten.
Den 22. November 2023 werden viele Menschen in Dorsten so schnell nicht vergessen: Der Unterricht an einer weiterführenden Schule ist gestartet, da geht im Sekretariat eine telefonische Amokdrohung ein. Für hunderte Schülerinnen und Schüler beginnt nun der Horror. Ungewisse Stunden und teils Todesängste.
Folgenschwere Drohung
Die Staatsanwaltschaft Essen hat nun zwei 15-jährige Mädchen angeklagt, die für die folgenschwere Drohung verantwortlich zu sein scheinen. Sie waren zum Zeitpunkt der Drohung selbst Schülerinnen an der "Neuen Schule". Die Staatsanwaltschaft hatte monatelang auch gegen vier weitere Jugendliche ermittelt, hat deren Verfahren aber nun eingestellt.
Großalarm legt Schulumfeld lahm
Am Tag der Amokdrohung rufen die Behörden Großalarm aus. Spezialeinsatzkräfte der Polizei rücken an sowie auch Hundertschaften. Sie arbeiten sich unter höchster Sicherheit von Klassenraum zu Klassenraum vor, führen die Schülerinnen und Schüler jeweils separat und mit der Maschinenpistole im Anschlag abgesichert ins Freie.
Fake-News verunsichern Schüler und Eltern
Schüler steigen in Busse ein, die sie zu einer Sammelstelle in der Dorstener Innenstadt bringen
Draußen stehen Busse und Sanitäter bereit, bringen die Jungen und Mädchen zu einer zentralen Sammelstelle in Dorsten. Dort nehmen die Eltern ihre Kinder und Jugendlichen dann am frühen Abend entgegen. Viele der Beteiligten sind nervlich am Ende. Über Social Media hatten sich Unwahrheiten verbreitet, die viele Schüler, Eltern und Lehrer in größte Sorge versetzten.
Die beiden Jugendlichen werden sich nun vor dem Amtsgericht Dorsten wegen "Störung des Öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat" verantworten müssen. Zuständig sind Jugendrichter. Weil die beiden Mädchen noch nicht volljährig sind, wird das Verfahren nicht-öffentlich geführt.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter
- Staatsanwaltschaft Essen
- Amtsgericht Dorsten