Nordrhein-Westfalen Landgericht Paderborn hat entschieden: Meta muss Schadenersatz zahlen
Das Landgericht Paderborn hat den Meta-Konzern gestern zu einer Schadensersatz-Zahlung an neun Instagram-Nutzer verurteilt. Gleichzeitig muss der US-Mutterkonzern von Instagram und Facebook rechtswidrig weitergegebene Daten über die Nutzer löschen.
Gegen die Urteile kann Meta beim Oberlandesgericht Hamm Berufung einlegen. Vor dem Landgericht Paderborn ging es neun Mal um die Frage: Darf Meta mit den Daten von Dritten personalisierte Werbung schalten? Kläger aus Ostwestfalen-Lippe sagten "Nein" und hatten den US-Konzern verklagt. Das Gericht gab ihnen Recht.
Daten für personalisierte Werbung waren rechtswidrig
Der Hintergrund ist folgender: Meta stellt Drittanbietern - zum Beispiel einem Möbelunternehmen - ein Tool zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Tools können die Interessen, Vorlieben und Suchergebnisse von Kunden des Möbelunternehmens analysiert und gespeichert werden, wenn sie auf der Internetseite des Möbelunternehmens unterwegs sind. Die erfassten Daten gibt das Möbelunternehmen dann an Meta weiter. Der US-Konzern nutzt die neuen Daten für personalisierte Werbung.
Europäischer Gerichtshof: Weitergabe von Daten nicht zulässig
Ist das erlaubt? Diese Frage hat jetzt die zweite Zivilkammer des Paderborner Landgerichts geklärt. Vertreten werden die Kläger aus OWL von einer Berliner Kanzlei. Die argumentierte mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Juli 2023. Demnach ist die Weitergabe von persönlichen Daten nicht zulässig. Die Kanzlei klagte pro Kläger auf eine Geldentschädigung von 5000 Euro.
Unsere Quellen:
- Sprecher des Landgerichts Paderborn
Über dieses Thema berichten wir auch im Hörfunk auf WDR2.