Nordrhein-Westfalen Islamistische Anschläge geplant: Drei Jugendliche in Düsseldorf vor Gericht
Ostern waren drei Jugendliche aus NRW wegen Terrorverdachts festgenommen worden. Nun startet der Prozess vor dem Landgericht.
Am Morgen hat vor einer Jugendstrafkammer des Düsseldorfer Landgerichts der Strafprozess gegen drei unter Terrorverdacht stehende Jugendliche begonnen. Die Angeklagten sind zwischen 15 und 17 Jahre alt. Aus Jugendschutzgründen wird deshalb unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.
Neben den Verteidigern und Mitarbeitern der Jugendgerichtshilfe waren einzig die Eltern der noch minderjährigen Angeklagten im Gerichtssaal zugelassen. Laut Gerichtssprecherin wurde in der Verhandlung die Anklage verlesen. Die Angeklagten hätten die Gelegenheit erhalten, sich hierzu zu äußern. Davon machten sie allerdings keinen Gebrauch.
Angeklagt sind eine 16-Jährige mit deutscher und marokkanischer Staatsangehörigkeit aus Düsseldorf, eine 17-Jährige aus Iserlohn und ein 15-Jähriger aus Lippstadt. Ihnen wird die Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat vorgeworfen.
Angeklagte sollen Kirchen ins Visier genommen haben
Laut Anklage hatten die drei gemeinsam mit einem 16-Jährigen aus Ostfildern über die Messengerdienste Telegram, Session und Discord verschiedenste Terrorpläne ausgetauscht. Den Ermittlern zufolge seien auch Anschläge auf Gerichtsgebäude, Bahnhöfe und Polizeireviere diskutiert worden.
Letztlich aber hätten sich die Jugendlichen für Anschläge auf Kirchen entschieden. Geplant war laut Anklage "im Frühjahr an einem Sonntag im Fastenmonat Ramadan in christliche Kirchen einzudringen und dort auf die Besucher zu schießen und einzustechen." Anschließend sollten die Gotteshäuser mit Molotowcocktails in Brand gesetzt werden.
NRW als Ziel der Anschläge
Als mögliche Anschlagsorte sollen die unter Islamismusverdacht stehenden Jugendlichen Dortmund, Köln, Düsseldorf und Iserlohn genannt haben. Dazu sollen sie sich Anleitungen zur Herstellung von Molotowcocktails und anderen Sprengvorrichtungen beschafft haben.
Wie es aus dem Prozessumfeld heißt, sollen sich zwei der jugendlichen Angeklagten schon im Ermittlungsverfahren zum Teil umfangreich zu den Vorwürfen geäußert haben.
Kontakte zum IS nach Syrien
Die Jugendlichen waren ins Visier des Verfassungsschutzes geraten, weil die Iserlohnerin zum IS nach Syrien wollte und einen entsprecheden Ausreiseantrag gestellt hatte. Darüber hatte sie sich mit 16-Jährigen aus Düsseldorf ausgetauscht. Bei der Auswertung ihres Handys waren die Ermittler dann auf einen zweiten Chat gestoßen, in dem die Anschlagspläne diskutiert wurden.
Seit Ostern in U-Haft
Das Landgericht Düsseldorf
Die Jugendlichen sitzen seit Ostern in U-Haft. Für den nicht öffentlichen Prozess sind bis Mitte März zwölf Verhandlungstage angesetzt. Die zuständige Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hat über 40 Zeugen benannt.
Die drei Jugendlichen müssen bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht mit Strafen rechen, die von sozialen Trainingsmaßnahmen über Jugendarrest bis zu mehrjähriger Jugendhaft reichen. Entscheidend für das Strafmaß ist, wie ernst die Anschlagpläne gemeint oder wie weit sie schon vorbereitet waren.
Der mutmaßliche Mittäter aus dem schwäbischen Ostfildern muss sich bereits seit Dienstag vor dem Landgericht Stuttgart verantworten.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Landgericht Stuttgart
- Polizei
- KNA