Nordrhein-Westfalen 15-Jähriger in Köln erstochen: Lange Haftstrafen für Angeklagte
Im Prozess um den erstochenen 15-Jährigen im Mülheimer Hafen hat das Kölner Landgericht am Mittwoch die Urteile gesprochen.
Der 19 Jahre alte Angeklagte, der den 15-Jährigen erstochen hatte, ist zu neun Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Sein 27 Jahre alter Komplize bekommt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein weiterer Angeklagter muss für zwei Jahre ins Gefängnis, der vierte Beschuldigte muss sich einer Betreuung unterziehen.
Laut Gericht ist erwiesen, dass zwei Männer im März das 15-jährige Opfer nachts im Mülheimer Hafen erstochen haben. Hintergrund war eine Auseinandersetzung im Drogenmilieu.
Tumultartige Szenen im Gerichtssaal
Der Prozess war von hoher Emotionalität geprägt. Noch am vorletzten Verhandlungstag hatte der Vorsitzende Richter den Saal räumen lassen, nachdem der 19-jährige Angeklagte sich bei den Eltern entschuldigen wollte. Der Vater des Toten ergriff plötzlich das Wort. Ungefragt sprach er laut in das Tischmikrofon: Er wolle die Entschuldigung nicht hören.
Der Vorsitzende Richter versuchte, den Vater des Opfers zu beruhigen. Auch aus dem Zuschauerraum hatte es Schreie und Aufregung. Der Richter konnte die Situation nicht klären, also mussten fast alle den Verhandlungssaal verlassen. Ähnliches hatte sich schon am ersten Prozesstag im Saal ereignet. Als einer der Angeklagten zum ersten Mal den Saal betrat, schrien Angehörige und schlugen gegen die Sicherheitswand, die den Verhandlungssaal vom Zuschauerraum trennt. Es gab tumultartige Szenen.
Oberstaatsanwalt: "Kaltblütiger Mord"
In dem Verfahren hatte der 19-jährige Angeklagte gestanden, den 15 Jahre alten Jugendlichen erstochen zu haben. Das hatte er erst einige Tage nach dem Start des Verfahrens gestanden. Zuvor wurde er von dem 27 Jahre alten Angeklagten am ersten Prozesstag schwer belastet.
An der Gedenkstätte in Mülheim haben Menschen Kerzen und Blumen für den 15-Jährigen aufgestellt.
Der 27-Jährige hat in dem Prozess gesagt, dass er mit den Messerstichen nichts zu tun gehabt habe. Vielmehr sei das spätere Opfer nach einem Kampf weggelaufen und der Messerstecher hinterher. Dann sei die Tat passiert. Eine Version, die der 19-Jährige als Lüge bezeichnete. Es sei ein "kaltblütiger Mord" gewesen, sagt der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer. Seiner Forderung - neun Jahre Haft nach Jugendstrafrecht für den 19-Jährigen und lebenslang für den 27 Jahre alten Angeklagten - wurde vollumfänglich entsprochen.
Opfer soll in Drogenszene tätig gewesen sein
Das spätere Opfer hatte trotz seines jungen Alters in Mülheim mit Drogen gehandelt. Er sei ein "Läufer" gewesen, sagten die anderen Angeklagten in dem Prozess. Jemand, der die "Drecksarbeit" macht. Dafür habe er 100 Euro am Tag bekommen, so eine Aussage.
Offenbar hatte der Jugendliche ab einem bestimmten Zeitpunkt für einen anderen Dealer gearbeitet. Das könnte letztendlich der Grund für Auseinandersetzungen gewesen sein. Von "Revierstreitigkeiten" war die Rede, von der Mitnahme von Kunden, die Drogen kaufen wollten.
Gemeinschaftlicher Mord ließ sich nur bei zwei Angeklagten nachweisen
Am Tattag im März die Eskalation: Vor einer Kneipe zielte ein Angeklagter mit einer Schrotflinte auf das spätere Opfer, dann die Entführung an den entlegenen Mülheimer Hafen. Es sollte eine Abreibung geben, die letztlich im Tod des 15-Jährigen endete.
Die beiden Mitangeklagten waren ursprünglich auch wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt, das ließ sich im Prozess aber nicht beweisen.
Unsere Quelle:
- Reporter vor Ort