Mecklenburg-Vorpommern Rostock: Mehrjährige Haftstrafe für "Trauerschwindler"
Ein auch als "Trauerschwindler" bekannter Mann ist vom Landgericht Rostock zu insgesamt fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige Bestatter hatte in dem Berufungsverfahren gestanden, drei Frauen um insgesamt 200.000 Euro betrogen zu haben.
Mehr als fünf Jahre Haft wegen Betruges in insgesamt 19 Fällen: So lautet das Urteil, das das Landgericht Rostock am Montag in einem Berufungsverfahren gegen einen früheren Bestatter verhängt hat. Der 50-Jährige aus dem Landkreis Rostock gestand unter anderem, zwischen 2016 und 2018 drei Frauen um insgesamt 200.000 Euro betrogen zu haben. Zwei von ihnen hatte er als Kundinnen seines Bestattungs-Unternehmens kennengelernt. In einer Fernseh-Dokumentation war er deshalb auch als "Trauerschwindler" bekannt geworden.
Emotionale Notlage ausgenutzt
Der schon lange insolvente Angeklagte gab in seinem Geständnis an, sich gegenüber den Frauen als zahlungsfähiger Geschäftsmann aufgespielt zu haben. Als er ihnen von kurzfristigen finanziellen Engpässen berichtete, seien sie bereit gewesen, ihm auszuhelfen. Ihr Geld sahen die Frauen nur zu geringen Teilen wieder. Der 50-Jährige unterhielt intime Beziehungen mit ihnen und nutzte laut Anklage der Staatsanwaltschaft zumindest in zwei Fällen deren emotionale Notlage aus, in der sie sich nach den Trauerfällen in ihren Familien befanden.
Verständigung zwischen den Juristen
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Rostock den mehrfach vorbestraften Unternehmer wegen gewerbsmäßigen Betruges im Mai 2023 zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt, über die das Landgericht nun entschied. Dem Urteil liegt dem Landgericht zufolge eine Verständigung zwischen den Richtern, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigerin zugrunde. In deren Folge habe der Angeklagte die über einen Zeitraum von rund sechs Jahren begangenen Taten eingeräumt - neben den drei Frauen habe er ab dem Jahr 2020 noch mehrere weitere Personen hinters Licht geführt, darunter neben Handwerksunternehmern auch ein älteres Ehepaar aus seiner Nachbarschaft.
Mehr als eine Viertel Million Euro erschlichen
Laut Gericht war der nun Verurteilte bereits seit dem Jahr 2001 überschuldet und hatte aus Sicht der Banken jede Kreditwürdigkeit verloren. Darüber habe er die Geschädigten jedoch im Dunkeln gelassen. Die Summe des durch seine Betrügereien entstandenen Schadens belaufe sich auf 260.000 Euro. Mit 133.000 Euro entfallen mehr als die Hälfte davon auf eine mittlerweile 65 Jahre alte Geschädigte. Ihr wurden vom Gericht entsprechende Schadensersatzansprüche gegen den Angeklagten zugestanden.
Urteil fasst zwei Berufungsverfahren zusammen
Die Strafkammer hat in dem Berufungsverfahren auch über zwei Verurteilungen entschieden, gegen die der Ex-Bestatter ebenfalls Berufung eingelegt hatte. Wegen verschiedener Betrügereien hatte das Amtsgericht Rostock gegen ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verhängt. Die Strafen aus beiden Berufungsverfahren wurden am Ende zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 09.12.2024 | 06:00 Uhr