Schilder mit Hessenlöwe und Inschrift "Landgericht"

Hessen Fulda: 54-Jähriger wegen Schreckschüssen in Kirche zu Bewährungsstrafe verurteilt

Stand: 26.07.2024 15:37 Uhr

In einer Kirche in Fulda hatte ein 54-Jähriger eine Schreckschusspistole abgefeuert - aus Ärger über nächtlichen Lärm, wie er sagt. Das Landgericht Fulda hat ein Urteil gegen ihn nun bestätigt.

Das Landgericht Fulda hat in einem Berufungsprozess den Schuldspruch gegen einen Mann bestätigt, der aus Ärger über nächtlichen Lärm einer feiernden eritreisch-orthodoxen Kirchengemeinde einen Schuss aus einer Schreckschusspistole abgefeuert hat.

Zwei Menschen erlitten dabei im vergangenen Jahr durch austretendes Gas Atemwegsbeschwerden, Schmerzen beim Schlucken und tränende Augen.

Der 54-Jährige wurde der fahrlässigen Körperverletzung, des unerlaubten Führens einer Schusswaffe und der Störung der Religionsausübung für schuldig befunden, wie das Gericht mitteilte. Das Strafmaß ist dasselbe wie beim Urteil der Vorinstanz vom Februar: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Angeklagter soll zur Tatzeit betrunken gewesen sein

Der Angriff erfolgte am 9. Juli 2023 gegen 2.25 Uhr im Vorraum der katholischen Fuldaer St. Joseph-Kirche, die die eritreisch-orthodoxe Religionsgemeinschaft für eine besondere Feier gemietet hatte. Der Angeklagte war während der Tat laut Gutachten betrunken mit einem Wert zwischen 1,9 und 2,6 Promille.

Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt erklärt, er habe lediglich aus Ärger über den Lärm geschossen. Er habe auf niemanden gezielt und die Waffe schräg in Richtung Boden abgefeuert. Einen politischen Hintergrund gab es nach seiner Darstellung nicht. Seine Schwester und eine Bekannte beschrieben ihn als ruhigen und friedlichen Menschen.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Der Angeklagte wollte mit der Berufung die Verurteilung zu einer Geldstrafe erreichen, die Staatsanwaltschaft strebte die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung an.