Warnschild mit Aufschrift "Infizierte Zone (Sperrzone II)"

Hessen Neue Fälle von Schweinepest im Rheingau - Sperrzone ausgeweitet

Stand: 14.12.2024 17:26 Uhr

Im Rheingau-Taunus-Kreis ist im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest die sogenannte Sperrzone 2 ausgeweitet worden. Suchtrupps fanden inzwischen noch mehr tote Wildschweine auf einer Rheininsel bei Eltville.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiter aus. Nach dem Fund mehrerer toter Wildschweine im Rheingau-Taunus-Kreis ist dort am Samstag die sogenannte Sperrzone 2 ausgeweitet worden. Die Allgemeinverfügung, die das regelt, trat in Kraft. Zudem wurde die "Sperrzone 1" um weitere Gemeinden erweitert, die neue Allgemeinverfügung hierfür trat ebenfalls am Samstag in Kraft.

Trupps mit Hunden und Booten suchten am Samstag noch einmal am Eltviller Rheinufer nach toten Wildschweinen. Nach Angaben des Landkreises wurden inzwischen insgesamt 14 tote Wildschweine auf der Rheininsel Mariannenaue gefunden. Die Insel liegt zwischen Eltville und dem rheinland-pfälzischen Ingelheim. Sieben der Tierkadaver wurden bereits positiv auf ASP getestet, die restlichen Ergebnisse stehen noch aus.

Auf dem Festland gibt es im Rheingau-Taunus-Kreis erst einen bestätigten Fall von Schweinepest. Ein Jäger hatte den Kadaver bereits am Mittwoch zwischen den Eltviller Ortsteilen Erbach und Hattenheim entdeckt. Seither läuft die Suche nach weiteren toten Tieren. Dafür wurden auch Drohnen und Kadaver-Suchhunde eingesetzt.

Sperrzone 2: Wo sie gilt und was sie bedeutet

In der Sperrzone 2 gelten verschiedene Einschränkungen. Jagen ist dort verboten und Schweinehalter müssen kranke Schweine sofort melden. Es gelten aber auch Auflagen für Privatpersonen:

  • Radfahren, Reiten und Spazierengehen im Wald nur noch auf befestigten Wegen
  • Leinenpflicht für Hunde außerhalb von Ortschaften
  • Verbot über Zäune und Absperrungen zu klettern

Der Kreis stellt zum Schutz vor ASP außerdem Elektrozäune auf, so auch am Kloster Eberbach. Die Zäune sollen eine weitere Ausbreitung in Richtung der Weinberge und der Wälder verhindern. Die Kosten dafür übernimmt das Land Hessen. In Sperrzone 1 gelten für Bürger und für die Jagd keine Einschränkungen.

Kartenausschnitt von Südhessen, in welchen zwei Zonengrenzen eingezeichnet wurden. Darüber steht "Zonierung Afrikanische Schweinepest".

Aktuelle Schweinepest-Schutzzonen

Schon am Mittwoch war als eine der ersten Maßnahmen das Jagen verboten worden. Die Maßnahme dient demnach dazu, das Wild nicht zu "versprengen" - also durch die Jagd aus dem Revier zu vertreiben und somit zur möglichen Verbreitung des Virus beizutragen.

Mehr als 530 Fälle

Die Schweinepest wurde in Hessen erstmals Mitte Juni im Kreis Groß-Gerau festgestellt. Seither wurden dem Ministerium zufolge mehr als 530 Wildschweinkadaver positiv getestet. Auch Hausschweinebestände mussten gekeult werden. Das Virus ist für Schweine fast immer tödlich. Für Menschen ist es ungefährlich.

"In der Umgebung angesiedelte Schweinehaltungsbetriebe wurden umgehend informiert", teilte der Rheingau-Taunus-Kreis mit. Er appellierte, dringend die Sicherheitsmaßnahmen nochmals zu verstärken. Im besonders betroffenen Kreis Groß-Gerau war nach dem ersten Nachweis auch in acht Hausschweinebeständen das Virus nachgewiesen worden. Mehr als 3.500 Tiere mussten gekeult werden.