Hessen Frankfurt Hahn oder Hahn Airport - wie viel Fantasie-Name ist erlaubt?
Nachdem eine Frau 350 Euro für ein Taxi nach Frankfurt ausgegeben hat, weil sie unbeabsichtigt am Flughafen Hahn gelandet ist, stellt sich die Frage: Darf eine Airline noch immer Tickets nach "Frankfurt" verkaufen, obwohl nicht mal mehr der Flughafen so heißt?
Darf eine Airline einen Flug nach Frankfurt verkaufen - obwohl er nicht nach Frankfurt geht? Diese Frage hatte sich zuletzt die Britin Bridget Brown gestellt. Ein von ihr geplanter Weihnachtsmarkt-Ausflug nach Frankfurt ging kräftig daneben, weil sie bei der Buchung ein winziges Detail übersehen hatte: Sie buchte eben keinen Flug nach Frankfurt (FRA). Stattdessen war es einer nach Hahn (HHN) im Hunsrück (Rheinland-Pfalz).
Selbst Schuld, könnte man meinen. Sie hätte ja richtig lesen können. Aber so einfach ist es nicht.
Zwar hat der ehemalige Militärflughafen im Hunsrück, der auch mal Rhein-Mosel-Flughafen genannt wurde, tatsächlich jahrelang den Zunamen der Mainmetropole getragen. Doch seit Mitte 2023 tut er das nicht mehr.
Nach der Übernahme durch die Triwo, ein Immobilienunternehmen mit Sitz in Trier (Rheinland-Pfalz), heißt er nur noch "Hahn Airport". Die allermeisten Bezüge zu Frankfurt sind von der Internetseite des Flughafens verschwunden. Mit Frankfurt hat er nun noch weniger zu tun als vorher.
Ryanair wirbt weiter mit dem Namen Frankfurt
Nur bei Ryanair scheint man davon nichts wissen zu wollen. Bei der Airline wird noch immer mit "Frankfurt" geworben: Wer hier einen Flug bucht, bucht ihn weiterhin nach "Frankfurt Hahn (HHN)".
Dass dies zu Problemen führen kann, zeigt nicht nur der Fall der Frau aus Großbritannien. Während der Europameisterschaft ging es einer Influencerin ähnlich, wie die Frankfurter Neue Presse (FNP) damals berichtete. Sie stand am Frankfurter Flughafen und bemerkte, dass ihr Flug nicht von dort, sondern vom Flughafen Hahn abheben sollte - 125 Kilometer entfernt. Ein teurer Fehler: Sie buchte sich kurzerhand ein neues Ticket vom richtigen Frankfurt aus.
Kein Hahn in Sicht: Der richtige Frankfurter Flughafen
Gerichtsurteile gaben Ryanair Recht
In der Vergangenheit hatte die Verwechslungsgefahr auch Gerichte beschäftigt. Im Jahr 2002 wurde der Rechtsstreit zwischen Ryanair und der Lufthansa mit einer Einigung beigelegt: Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) teilte damals mit, dass die Billig-Airline mit dem Namen Frankfurt werben dürfe.
Wenige Monate zuvor war das Gericht noch gegenteiliger Ansicht gewesen. Aufgrund der Medienberichterstattung über den Fall wüssten nun aber die meisten Kunden, dass der Flughafen im Hunsrück nicht mit dem in der Mainmetropole identisch sei, so die Begründung des Gerichts.
Ryanair: Kunden sind selbst verantworlich
Und Ryanair? Das Unternehmen teilt mit, dass der Vorwurf der Täuschung, den die Britin erhoben hatte, falsch sei. Wer einen Flug nach Frankfurt-Hahn auf der Website buche, bekäme auch einen. Das stimmt genau genommen nicht, denn man bekommt eben einen nach Hahn, nicht nach Frankfurt-Hahn.
"Die Namen aller Ryanair-Flughäfen - einschließlich Frankfurt Hahn - sind auf unserer Website/App deutlich angegeben", sagte eine Ryanair-Sprecherin. Man verweise während des Buchungsprozesses mehrfach auf den Namen des Flughafens. Die Frage, warum auf der Website noch immer "Frankfurt" stehe, obwohl der Flughafen nicht mehr so heißt, ließ die Airline unbeantwortet.
Drei Ryanair-Maschinen parken am Flughafen Hahn.
"Es liegt in der Verantwortung des Fluggastes, den Namen des Zielflughafens, zu dem er fliegen möchte (und seinen Aufenthaltsort), zu überprüfen, bevor er seine Buchung abschließt". Verantwortung? Auf den Kunden abgeschoben.
Verbraucherschützer: Gut für Ticketverkauf
Die Streitigkeiten um die Namen von Flughäfen kennt auch das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mit Sitz in Kehl (Baden-Württemberg). "Für die Airlines lohnen sich diese Bezeichnungen insofern, dass sie häufig so mehr Tickets verkaufen können", teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit.
"Dass der Flughafen mittlerweile offiziell anders heißt, als er online von der Airline angeboten wird, mag zunächst irritierend wirken. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das sicherlich nicht schön. Ob es sich dabei aber tatsächlich um eine Irreführung handelt, können abschließend nur Gerichte klären", so die EVZ-Sprecherin.
Verbraucherzentrale auf Airline-Linie
Die Verbraucherzentrale in Hessen pflichtet der Airline sogar bei: "Mit Blick auf die lange Nutzung dieser Flughafenbezeichnung von über 30 Jahren vermögen wir hier zunächst keine klare Verbrauchertäuschung zu erkennen", so die Antwort. Die Umbenennung des Flughafens durch den neuen Investor ändere ihres Erachtens nichts an dieser Einschätzung.
Für alle, die dennoch ungewollt am falschen Flughafen landen, obwohl sie sich eigentlich in der Großstadt gewähnt haben, bleiben nur wenige Optionen: ein Mietwagen, eine lange Reise mit dem öffentlichen Nahverkehr oder eine teure Taxifahrt. Zuletzt nahm ein Taxiunternehmen 350 Euro für die Strecke. Dann nutzt allerdings auch der günstige Ticketpreis von Ryanair nicht mehr viel.