Spurensicherung an der Sparkassen-Filiale in Fechenheim

Hessen Erstmals Geldautomatensprenger wegen versuchten Mordes vor Gericht

Stand: 13.12.2024 21:19 Uhr

Ihr Ziel war Bargeld, andere Menschen griffen sie nicht an: Dennoch stehen mutmaßliche Geldautomatensprenger in Frankfurt wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Am Freitag hat der erste Prozess wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen begonnen. Das teilte das Landgericht Frankfurt mit. Angeklagt sind sechs Männer aus den Niederlanden und Marokko im Alter zwischen 26 und 32 Jahren. Sie sollen zur niederländischen Geldautomatensprenger-Szene gehören.

Den Männern wird vorgeworfen, mit ihren Taten Menschen in Gefahr gebracht zu haben. Diese ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2023 in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Als Hauptangeklagter gilt ein 31-Jähriger aus Utrecht. Er soll an vier Geldautomatensprengungen beteiligt gewesen sein. Die anderen Angeklagten sollen an ein bis zwei Taten mitgewirkt haben. In einem Fall soll es beim Versuch geblieben sein.

Zum Auftakt des Prozesses wurde nach Angaben des Landgerichts Frankfurt am Freitag die Anklage verlesen. Zeugen wurden noch nicht vernommen.

Beute in Höhe von 870.000 Euro

Die sechs Männer sollen insgesamt rund 870.000 Euro erbeutet und mehr als zweieinhalb Millionen Euro Sachschaden verursacht haben. Neben versuchtem Mord werden ihnen die Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen, gewerbsmäßiger Diebstahl und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Bei der Anklageerhebung im Mai teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt mit, dass es sich wohl um die bundesweit erste Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen handle. Bei beiden Taten sollen die Angeklagten den Tod von Unbeteiligten billigend in Kauf genommen haben.

Keine Kontrolle über Explosionen

Denn beim ersten Fall lag der gesprengte Geldautomat zentral in der Fußgängerzone von Bad Homburg. In unmittelbarer Nähe befanden sich viele Wohnhäuser, Bushaltestellen und ein Taxistreifen. Auch nachts und am Wochenende sei dort viel Betrieb, sagte die Staatsanwaltschaft. Verletzt wurde niemand, es entstand ein Schaden von über 300.000 Euro.

Der zweite Fall betrifft einen gesprengten Geldautomaten in Frankfurt-Fechenheim. Die vier Geldautomaten in einer Sparkassenfiliale stehen mitten in einem Wohngebiet in der Altstadt von Fechenheim. Im Haus direkt über der betroffenen Filiale befindet sich eine Wohnung, auch im nahen Umfeld wohnen viele Menschen. Verletzt wurde durch die Sprengungen niemand, der Schaden an Inventar und Gebäude belief sich auf 610.000 Euro.

Die Anklage geht davon aus, dass den Tätern klar war, dass sie keine Kontrolle über die Heftigkeit der Explosion haben würden und dass das für viele Menschen tödlich hätte ausgehen können. Die Täter hätten somit vorsätzlich gehandelt.

Es wurden 43 Verhandlungstermine bis Ende Juni festgesetzt.