Bremen Bremer Altenpfleger scheitert mit Revision gegen Mordurteil
Der Mann war vom Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat seine Revision jetzt abgelehnt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Nach dem Urteil wegen Mordes gegen einen Altenpfleger hat der Bundesgerichtshof die Revision der Verteidigung verworfen. Die Revision sei laut Bundesgerichtshof unbegründet, das Urteil damit rechtskräftig, teilte das Landgericht Bremen mit.
Am 8. April hatte das Landgericht den Mann wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber nahezu ausgeschlossen.
Verurteilter wollte wohl Anerkennung erlangen
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Verurteilte 2019 einen Patienten in einem Bremer Pflegeheim ermordet, indem er ihm eine Medikamentenüberdosis verabreicht hatte. In einem weiteren Fall wies das Gericht ihm einen versuchten Mord nach.
Der Mann wollte nach Auffassung des Landgerichts mit seinen Taten Anerkennung erlangen. Im Fall des Mordes wollte er sich demnach hervortun, indem er den Tod des Opfers feststellte. Im Fall des versuchten Mordes leistete er Erste Hilfe, um sich laut Gericht als vermeintlicher Retter darstellen zu können.
Gegen den Verurteilten gibt es am Landgericht zwei weitere Anklagen. Darin verdächtigt ihn die Staatsanwaltschaft, zwischen 2010 und 2011 zwölf Taten begangen zu haben – darunter drei Morde. Die Staatsanwaltschaft führte zudem sieben weitere Verfahren gegen den Mann, die Polizei prüfte zwei weitere Fälle.
Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 19. Dezember 2024, 12 Uhr