Die Aufschrift "Compact-Magazin GmbH" steht an einem Briefkasten (Quelle: dpa/Sven Kaeuler)

Brandenburg Berlin Rechtsextremistisches Magazin "Compact" geht mit Klage und Eilantrag gegen Verbot vor

Stand: 25.07.2024 13:00 Uhr

Das rechtsextreme Magazin "Compact" wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot.
 
Am Mittwochabend seien sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig.

Jürgen Elsässer, Gründer und Chefredakteur des Magazins Compact, spricht zu Journalisten. (Quelle: dpa/Sven Kaeuler)
Warum "Compact" als rechtsextrem gilt

Bundesinnenministerin Faeser hat am Dienstag das Magazin "Compact" verboten. Die Begründung klingt eindeutig: "Compact" verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und trete dabei "aggressiv-kämpferisch“ auf. Doch was heißt das konkret? Von M. Blümke und S. Duwemehr

Bundesinnenministerin erließ Verbot Mitte Juli

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin am 16. Juli verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass "Compact" ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es hetze zudem "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie".
 
Das Magazin darf seither nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt. Faeser verbot auch die mit dem Magazin verbundene Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH. Rechtsgrundlagen der Entscheidung sind das Vereinsgesetz und Bestimmungen zum Vereinigungsrecht im Grundgesetz. Auch Unternehmen "können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden", erklärte das Ministerium.

Abwägung hinsichtlich Pressefreiheit

Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage entscheidet, ist noch offen. Bei der Entscheidung wird es voraussichtlich auch darum gehen, wie sich das Verbot in Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit rechtfertigen lässt. Der rechtsextremistische "Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer hatte von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit gesprochen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.07.2024, 13:20 Uhr