Bayern Sechs Monate "Genderverbot": Welche Bilanz ziehen Bayerns Unis?
Ein halbes Jahr nach Bayerns Genderverbot: Behörden und Hochschulen mussten Gendersternchen und Co. aus dem Schriftverkehr verbannen. Es gab Beifall und Proteste. Doch hat die neue Regelung wirklich etwas verändert?
Ministerpräsident Markus Söder hatte es schon beim politischen Aschermittwoch der CSU im Februar dieses Jahres angekündigt: "Wir machen ein Genderverbot! So einen Unsinn gibt es bei uns nicht!". Kaum einen Monat später, am 19.3.2024, war die entsprechende Pressemitteilung aus der Staatskanzlei (externer Link) da: "Bayern beschließt Verbot der Gendersprache". Der Ministerrat hatte eine Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) (externer Link) beschlossen: "Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig." Umzusetzen sei das Verbot ab 1. April.
Ratlosigkeit und Verärgerung bei Unis und Hochschulen
Wir haken bei 16 bayerischen Hochschulen und Universitäten nach. Es wird berichtet von Verunsicherung: Die Ausführungsbestimmungen, wie die neuen Vorschriften umzusetzen seien, seien erst Wochen nach der AGO-Änderung eingetroffen. Des Weiteren war in § 22 der AGO längst festgeschrieben: "Im dienstlichen Schriftverkehr und in der Normsprache wenden die Behörden die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung an." Prof. Sabine Vogt, Vizepräsidentin für Diversität und Internationales der Universität Bamberg, erklärt: "Diese amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung hat noch nie Sonderzeichen für geschlechterneutrale Sprache zugelassen." Daran habe man sich immer gehalten.
Einige Unis und Hochschulen berichten, man sei verärgert gewesen, da sich die Ergänzung wie eine Schuldzuschreibung gelesen habe, die Mitarbeitenden hätten etwas falsch gemacht. Und es habe Personal gebunden, um Webseiten und Dokumente nach Sternchen und Pünktchen zu durchsuchen, die sich vielleicht mal eingeschlichen hätten.
Schlechtere Noten ohne Sternchen?
Obwohl in der AGO die Verwendung der "Normsprache" bereits verpflichtend vorgeschrieben war, rechtfertigte die Staatsregierung die Ergänzung als "klarstellend": Ministerpräsident Markus Söder berichtete am 24.3.2024 im "Bild-Talk" (externer Link; möglicherweise Bezahl-Inhalt) als Begründung: "Es gab Fälle, wo beispielsweise jemand, der eine Doktorarbeit abgeben wollte, die Annahme der Doktorarbeit verweigert wurde, weil ein Gendersternchen oder eine Gender-Idee fehlte. Das ist völlig absurd, es darf niemandem ein Nachteil entstehen."
Prof. Sabine Vogt von der Uni Bamberg sagt dazu: "Solche Fälle gibt es bei uns an der Universität Bamberg gar nicht, ich habe auch von anderen Hochschulen nicht gehört, dass es solche Fälle gäbe." Auch die weiteren vom BR befragten Hochschulen und Unis wissen nichts von derartigen Vorkommnissen. Prof. Vogt fügt hinzu: "Schon seit mehreren Jahren ist die Regelung aus dem Wissenschaftsministerium ganz klar vorgegeben und wird auch von uns klar ins Haus kommuniziert, an Dozierende ebenso wie an Studierende: Dass in schriftlichen Leistungen, also in Klausuren, Seminararbeiten, Abschlussarbeiten – ob jemand dort gendert und wenn ja, in welcher sprachlichen Ausdrucksform, darf keinen Einfluss auf die Notengebung haben."
Was hat sich mit dem "Genderverbot" geändert?
Die meisten Unis und Hochschulen berichten: Letztlich habe sich nicht viel geändert, man habe die internen Sprachleitfäden eventuell nochmals verdeutlicht. Viele handhaben es in der Kommunikation pragmatisch, wie Prof. Sabine Vogt von der Uni Bamberg: "Indem man zum Beispiel nicht von Student:innen spricht, sondern von Studierenden, oder indem beispielsweise E-Mails nicht mit 'Sehr geehrte Damen und Herren der Abteilung XY' beginnen, sondern man die Anrede 'Liebes Team der Abteilung XY' verwendet."
Manche Unis und Hochschulen sind vielleicht auch froh, dass Ruhe in die Gender-Debatte kommt. Denn eine repräsentative Umfrage von infratest dimap vom September 2022 belegt, dass für fast zwei Drittel der Menschen gendergerechte Sprache kaum oder gar keine Rolle spielt. Dabei ist jüngeren Menschen das Thema offenbar wichtiger als älteren. Und Doppelnennungen sind insgesamt akzeptierter als andere Formen des Genderns.
Welche Sprache Lehrende in Vorlesungen, Arbeitsblättern oder Unterrichtsmaterialien benutzen, darin sehen sich die meisten Unis und Hochschulen ohnehin nicht an die Ergänzung der AGO gebunden: Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung, sei durch das Grundgesetz (externer Link) garantiert.
Auch für Studierende ist das Genderverbot weitgehend ohne Konsequenzen geblieben, meint Nils Weber vom Bayerischen Landesstudierendenrat: "Wenn Sie sich dafür entscheiden, gendersensible Sprache zu verwenden, dann dürfen sie das, wenn sie das nicht machen, dann machen sie es eben nicht."
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Quelle: Campus Magazin 17.11.2024 - 15:35 Uhr