Baden-Württemberg Wohnungsbau für Geflüchtete: 144 Kommunen nutzen BW-Förderprogramm
Nach der Erstaufnahme müssen die Kommunen Geflüchtete unterbringen. Wohnraum dafür ist knapp. Ein einmaliges Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg läuft nun aus.
Das nach dem Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine aufgelegte einmalige Wohnungsbauförderprogramm ist auf eine rege Nachfrage bei den baden-württembergischen Kommunen gestoßen. Mit den bislang bewilligten Fördergeldern sollen 1.438 Wohnungen und 476 Wohngruppen mit einer Gesamtwohnfläche von rund 96.000 Quadratmetern für 7.743 Geflüchtete entstehen, wie Bauministerin Nicole Razavi (CDU) mitteilte. "Es war uns ein Anliegen, die Gemeinden nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine nicht alleine zu lassen."
Ministerin Razavi: Förderung hilft gesamtem Wohnungsmarkt
Mit der Förderung sollen die Gemeinden neuen Wohnraum schaffen, der für die Anschlussunterbringung von geflüchteten Menschen genutzt wird. Razavi sagte, das helfe dem gesamten Wohnungsmarkt, also allen, die eine Wohnung suchten - nicht nur den Geflüchteten. Bis Mitte Dezember wurden nach Angaben des Ministeriums seitens der L-Bank 255 Bewilligungen für 144 Kommunen mit einem Volumen von rund 77,8 Millionen Euro ausgesprochen.
Um den allgemeinen Wohnungsmarkt zu entlasten, hat die Landesregierung im Dezember eine neue Landesbauordnung verabschiedet:
1.000 Euro Zuschuss pro Quadratmeter Wohnfläche
Wie viele Wohnungen bisher genau gebaut wurden, war zunächst unklar. Nach Bewilligung der Gelder müsse der Baubeginn innerhalb von neun Monaten angezeigt werden, sonst drohe eine Rückforderung, sagte ein Sprecher von Razavi. Die CDU-Politikerin sagte: "Wir wollten mit dem Programm auch dafür Sorge tragen, dass die Ankunft vieler Geflüchteter auf dem bereits sehr angespannten Wohnungsmarkt nicht zu einem Verdrängungswettbewerb gerade unter den Schwächsten in der Gesellschaft führt."
Bei dem Sonderprogramm handelte sich um eine freiwillige Leistung des Landes in Form von Zuschüssen, denn grundsätzlich stellt die Anschlussunterbringung eine kommunale Pflichtaufgabe dar. Das Land übernimmt im Regelfall jeweils einen Festbetrag von 1.000 Euro pro geschaffenem Quadratmeter Wohnfläche.