Baden-Württemberg Pyro-Eklat beim KSC: Amtsgericht verurteilt Fanprojekt-Mitarbeiter zu Geldstrafen
Das Karlsruher Amtsgericht hat drei Sozialarbeiter des KSC-Fanprojekts zu Geldstrafen verurteilt. Nach einem Pyro-Eklat hatten sie sich geweigert, als Zeugen auszusagen.
Das Amtsgericht Karlsruhe hat drei Mitarbeiter des Fanprojekts des Karlsruher SC wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung zu Geldstrafen verurteilt. Die drei waren angeklagt, weil sie sich geweigert hatten, in der Aufarbeitung eines Pyro-Skandals im Wildparkstadion im November 2022 als Zeugen auszusagen. Mit dem Urteil folgte das Gericht teilweise der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Als Grund für ihr Verhalten nannten die drei Sozialarbeiter, dass sie auf das Vertrauen der Fans angewiesen seien. Daher hätten sie nicht als Zeugen ausgesagt, um das Vertrauensverhältnis zu den Menschen, mit denen sie arbeiten, zu schützen.
Amtsgericht verhängt Geldstrafen wegen Strafvereitelung
Nach der zweitägigen Verhandlung verhängte das Karlsruher Amtsgericht gegen die Sozialarbeiter des Fanprojekts Geldstrafen in Höhe von 4.050, 5.400 sowie 6.300 Euro wegen versuchter Strafvereitelung. Es wurden 90 Tagessätze verhängt, dadurch sind die Verurteilten nicht vorbestraft. Laut Urteilsbegründung hat in diesem Fall kein Recht auf Zeugnisverweigerung vorgelegen, die drei hätten das auch frühzeitig gewusst. Sie hätten bewusst Informationen über den Ablauf der folgenschweren Pyro-Aktion verschwiegen.
Sie hätten die Aufarbeitung des Pyro-Eklats erschwert, so der Staatsanwalt zuvor in seinem Plädoyer. Er hob erneut die Schwere des Vorfalls hervor, mit vielen teilweise Schwerverletzten aufgrund der starken Rauchentwicklung im Stadion. Die von ihm geforderten Geldstrafen lagen doppelt so hoch. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen.
Hier ist ganz schön was passiert. Das muss berücksichtigt werden! Thomas Röber, Staatsanwalt
Verteidigung setzt Gericht und Staatsanwalt erneut unter Druck
Der zweite Verhandlungstag vor dem Karlsruher Amtsgericht begann mit einer Reihe von Anträgen der Verteidigung. Damit sollte unter anderem nachgewiesen werden, dass die drei Angeklagten gleich aus mehreren Gründen keine Informationen über die Verantwortlichen der Pyro-Aktion weitergeben durften. Unter anderem sei keine Aussagegenehmigung vom Arbeitgeber der Sozialarbeiter, der Stadt Karlsruhe, eingeholt worden.
Ich bin geschafft von den vielen Anträgen! Alexander Schork, Rechtsanwalt und Verteidiger eines Sozialarbeiters des Fanprojekts
Bereits am ersten Verhandlungstag am 15. Oktober gab es im vollen Gerichtssaal ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft. Zeugenaussagen zum Verhalten der drei Angeklagten brachten wenig Klarheit. Der Prozess drohte zeitweilig zu platzen.
KSC: Mitarbeiter von Fanprojekt schweigen weiter
Bei der Pyro-Aktion im November 2022 vor dem Spiel des Karlsruher SC in der zweiten Fußball-Bundesliga gegen den FC St. Pauli waren auf der voll besetzten Tribüne des Wildparkstadions mindestens elf Menschen teilweise schwer verletzt worden. Weil die drei angeklagten Sozialarbeiter danach schwiegen, wurden gegen sie Strafbefehle verhängt. Sie weigerten sich, zu zahlen. Deswegen kam es zur öffentlichen Gerichtsverhandlung. Das Karlsruher Fanprojekt fordert in diesem Zusammenhang ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter.
Diskussion um Zeugnisverweigerungsrecht
Die angeklagten Fanprojekt-Mitarbeiter hatten im Vorfeld der Verhandlung ein breites Bündnis aus mehreren Verbänden, Gewerkschaften und Vereinen auf ihrer Seite, die ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter und damit eine Reform des entsprechenden Gesetzesparagrafen fordern.
Die Bundesregierung sprach sich dagegen Ende vergangenen Jahres in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag gegen ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter aus und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Mehrere Prozesse: KSC-Fans wegen Pyro verurteilt
Derzeit müssen sich 25 KSC-Anhänger in einer Reihe von Verhandlungen vor dem Amtsgericht Karlsruhe verantworten. In den bisher verhandelten Fällen wurden die Angeklagten alle zu Freiheitsstrafen verurteilt - zwischen neun Monaten auf Bewährung und einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Das führte bundesweit in deutschen Stadien zu Protestplakaten in der Fanszene. Die bisher verurteilten KSC-Fans gingen alle in Berufung. Der Pyrotechnik-Eklat wird also auch noch das Karlsruher Landgericht beschäftigen.
Die Verteidiger der drei verurteilten Sozialarbeiter des Karlsruher Fanprojekts haben nach dem Urteil Berufung angekündigt.
Sendung am Mo., 28.10.2024 12:30 Uhr, SWR4 BW Studio Karlsruhe