Ob die Gleisfläche von Stuttgart 21 überhaupt bebaut werden darf, ist aktuell umstritten. (Archivbild)

Baden-Württemberg Debatte über Eisenbahngesetz und S21: Droht Gefahr für neues Stadtviertel in Stuttgart?

Stand: 02.12.2024 20:45 Uhr

Die Sorge ist groß, dass die alten Gleisflächen im Hauptbahnhof nicht bebaut werden dürfen. Die Politik hat am Montag weiter darüber diskutiert, ob ein Gesetz geändert werden sollte.

Am Montag haben Politikerinnen und Politiker im Verkehrsausschuss in Berlin über ein neues Eisenbahngesetz diskutiert, dessen mögliche Folgen die Stadt Stuttgart fürchtet. Denn mit der neuen Formulierung könnten auch konkrete Bauprojekte wie das Stuttgarter Rosensteinquartier verhindert werden. Das Gesetz wurde durch den Verkehrsausschuss und die Ampel-Regierung initiiert, um Eisenbahnanlagen einen höheren Stellenwert zu gewährleisten und die Bebauung stillgelegter Gleisflächen zu erschweren.

Worum es bei dem neuen Eisenbahngesetz genau geht und wie das Großbauprojekte wie Stuttgart 21 gefährden könnte, hat SWR Bahnexperte Frieder Kümmerer zusammengefasst:

Nachgefragt: SWR Bahnexperte Frieder Kümmerer zum neuen Bahngesetz

Seit einem Jahr ist der neue Paragraf 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes im Bund in Kraft. Immer lauter werden die Rufe, dass die Politiker und Politikerinnen damit übers Ziel hinaus geschossen sind. In Berlin wurden am Montagnachmittag dazu verschiedene Sachverständige angehört, eine Entscheidung wurde aber noch nicht getroffen.

AEG Paragraf 23: Schützen von Gleisanlagen

Warum überhaupt wurde der Paragraf 23 im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) geändert? Das Verkehrsbündnis Allianz pro Schiene erklärte dazu in Berlin, der Schienenverkehr habe seit den 1990er-Jahren deutlich zugenommen, während hingegen Gleisanlagen zurückgebaut und stillgelegt wurden. "Wo einmal eine Umgehungsstraße oder ein Haus auf einer ehemaligen Bahntrasse gebaut wurde, kann in Zukunft kein Zug mehr fahren", so Dirk Flege von Allianz Pro Schiene auf SWR-Anfrage.

Doch heute würde man oft die Flächen gerne wieder für den Bahnverkehr nutzen. Daher gelte es, die verbleibenden Gleisflächen zu schützen. Auf SWR-Anfrage im Bundesverkehrsministerium heißt es, Politiker aus dem Verkehrsausschuss hätten den Vorschlag eingebracht, der dann so auch umgesetzt worden sei. "Es ist ein Fortschritt, dass die Ampel strengere Maßstäbe angelegt hat, wenn Bahntrassen zweckentfremdet werden sollen. Denn in der Vergangenheit wurden zu oft Zukunftschancen für den Schienenverkehr im wahrsten Wortsinn verbaut", erklärt Dirk Flege.

Stuttgart 21 und andere Projekte: Übers Ziel hinaus geschossen?

Seit Dezember - also seit gut einem Jahr - gilt das neue Gesetz. Die Entwidmung von Gleisflächen ist seitdem deutlich schwieriger. Welche Konsequenzen das aber konkret bedeuten könnte, wurde einigen Verantwortlichen erst Monate später klar: Bauprojekte von Städten und Kommunen könnten plötzlich nicht mehr umgesetzt werden. Die Stadt Stuttgart und auch der Städtetag fragten beim Eisenbahnbundesamt nach der Rechtsauslegung. Das Ergebnis: Bebauungen wie Wohnprojekte sind auf ehemaligen Gleisflächen nicht mehr ohne weiteres möglich.

Dabei hatte gerade die Stadt Stuttgart einst dem Großprojekt Stuttgart 21 zugestimmt, damit ein neues Stadtviertel, das sogenannte Rosensteinquartier, auf dem Gleisvorfeld gebaut werden kann - mit tausenden Wohnungen. Doch nach aktueller Gesetzeslage dürfen nur noch Bauprojekte, die im "überragenden öffentlichen Interesse" sind, umgesetzt werden. Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) schlug entsprechend Alarm: Das leidgeplagte Projekt Stuttgart 21 ohne den eigentlichen Mehrwert für die Landeshauptstadt - für ihn unvorstellbar. Von "kollektiver Verwirrung" war die Rede. Nopper forderte erneut eine Anpassung des Paragrafen 23 - und der Gemeinderat hat gegen das neue Gesetz Verfassungsklage eingereicht.

Stuttgart-21-Gegner für neue Gesetzeslage

Anders hingegen sehen es die Stuttgart-21-Gegner. Von früherer "leichtfertiger Entwidmung" ist da die Rede. Und die Akteure vom Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 kämpfen erneut um den Erhalt des alten Kopfbahnhofs. Die Sorge überwiegt, dass der neue unterirdische Durchgangsbahnhof zu klein sein könnte. "Dass es einen nicht zu leugnenden Bedarf an zusätzlichen oberirdischen Gleisen gibt, belegen die zahllosen Bemühungen von Bahn und Politik der letzten Jahre, das Kapazitätsproblem von Stuttgart 21 bei Abbau der Kopfbahnhofgleise zu lösen", so Werner Sauerborn, Sprecher des Bündnisses in Berlin. Daher würde die jetzige Formulierung des Eisenbahngesetzes genau das leisten, was es soll: Eisenbahnanlagen und Gleisflächen, die man womöglich in wenigen Jahren wieder brauchen könnte, zu schützen.

Streit um Gleisflächen in Stuttgart

Verkehrsausschuss lud Vertreter aus Stuttgart ein

Auf politischer Seite scheint den meisten klar: Bauprojekte wie das Rosensteinquartier in Stuttgart sollten eigentlich durch das neue Gesetz nicht verhindert werden. Auch der Grünen-Verkehrsexperte und Bundestagsabgeordnete Matthias Gastel (Wahlkreis Nürtingen) erklärt auf SWR-Nachfrage: "Auf Stuttgart bezogen besteht weitgehend unstrittig für einen Großteil der Flächen kein bahnbetrieblicher Bedarf mehr." Er sieht das Problem in der Auslegung des Eisenbahnbundesamtes. Juristen müssten erläutern, ob Wohnbebauung tatsächlich ausscheidet. "Aus unserer Sicht muss insbesondere genauer definiert werden, was ein langfristiger Bedarf ist."

Die CDU/CSU-Fraktion hingegen hat einen neuen Gesetzesvorschlag vorgebracht, der weitestgehend wieder die alte Rechtsfassung vorsieht. Zu diesem Vorschlag fand am Montag eine Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages in Berlin statt. Nicht nur Bündnisse wie Allianz Pro Schiene, auch der Stuttgarter Baubürgermeister Peter Petzold (Grüne), der Stuttgarter Vertreter des Mieterbundes Rolf Gaßmann sowie der Sprecher der S21-Gegner Werner Sauerborn brachten dort als Sachverständige ihre Perspektive vor.

Zwar ist der Kerngegenstand ein Bundesgesetz, aber in der Diskussion wird deutlich: Das Beispiel in Stuttgart zeigt, welche offenen Fragen es rund um das neue Eisenbahngesetz gibt - für praktisch alle Kommunen in Deutschland.

Sendung am Mo., 2.12.2024 19:30 Uhr, SWR Aktuell Baden-Württemberg, SWR BW

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