Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Schild vor Eingang

Baden-Württemberg Lärm in der Heidelberger Altstadt erneut vor Gericht

Stand: 24.10.2024 06:59 Uhr

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim befasst sich am Donnerstag mit dem Lärm in der Heidelberger Altstadt. Anwohnende haben geklagt, weil sie kürzere Kneipen-Öffnungszeiten wollen.

Der Geräuschpegel in der Heidelberger Altstadt - ein Thema, das seit vielen Jahren strittig ist. Jetzt befassen sich die Richter am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim damit. Mittlerweile liegt ein neues Lärmgutachten vor.

Vor über fünf Jahren gab es bereits ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Das hatte damals entschieden, dass Kneipen und Gaststätten in Heidelberg um Mitternacht schließen müssen. In den Nächten auf Samstag und Sonntag sollte die maximale Öffnungszeit 2:30 Uhr sein.

Party in der Heidelberger Altstadt

Als Kläger tritt eine Gruppe von Altstadtbewohnern auf, rund 30 Menschen haben sich der Initiative angeschlossen. Sie fühlen sich nachts massiv durch Lärm, Verschmutzung und Krakeeler gestört und wollen erreichen, dass die Sperrzeiten werktags auf Mitternacht und am Wochenende auf 1 Uhr festgesetzt werden.

Gemeinderat wenig kompromissbereit

Der Gemeinderat in Heidelberg zeigte sich allerdings in der Vergangenheit in dieser Frage wenig kompromissbereit, die Stadtverwaltung Heidelberg legte dementsprechend Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ein. In der Zwischenzeit lagen die maximalen Öffnungszeiten bei 1 Uhr unter der Woche und in den Nächten auf Samstag und Sonntag bei 4 Uhr morgens. Das gilt für den Altstadtbereich mit den meisten Kneipen. Im übrigen Stadtgebiet gilt im Prinzip die Landesregelung, also bis 3 Uhr morgens an normalen Tagen und bis 5 Uhr morgens in den Nächten auf Samstag und Sonntag.

Urteil wohl Ende Oktober

Der Gemeinderat hatte auch lärmmindernde Maßnahmen beschlossen und den kommunalen Ordnungsdienst aufgestockt. Für das neue Lärmgutachten hatte jede Partei Gelegenheit, eine Woche für die Messungen auszusuchen. Die mündliche Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof dauert voraussichtlich einen Tag, das Urteil wird Ende Oktober in schriftlicher Form erwartet. 

Sendung am Do., 24.10.2024 6:00 Uhr, SWR4 BW am Morgen, SWR4 Baden-Württemberg

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