Baden-Württemberg Kater Emil stirbt in Bärenfalle: Berufungsprozess am Heilbronner Landgericht
Mit dem Tod eines Katers beschäftigt sich das Heilbronner Landgericht. Er war 2021 in einer Bärenfalle gestorben. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Nun läuft die Berufung.
Am Heilbronner Landgericht ist am Dienstagvormittag der Berufungsprozess gegen einen Mann losgegangen, der für den Tod des Katers Emil aus Eppingen (Kreis Heilbronn) verantwortlich sein soll. Das Tier kam 2021 qualvoll in einer sogenannten Schlagfalle ums Leben. Die Falle befand sich auf dem Grundstück des angeklagten Nachbarn von Emils Besitzern. Im vergangenen Jahr wurde der Angeklagte aus Mangel an Beweisen vom Amtsgericht freigesprochen, ihm konnte nicht nachgewiesen werden, die Bärenfalle aufgestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Berufung.
Prozess um Kater Emil am Landgericht: Freispruch in erster Instanz
Die Richterin hatte in erster Instanz den Freispruch damit begründet, dass in diesem Fall Aussage gegen Aussage steht. Emils Familie sagte aus, ihr Nachbar habe ihnen gegenüber zugegeben, die Falle aufgestellt zu haben, weil er sich über den Katzenkot geärgert hatte. Der Angeklagte behauptete hingegen, das Fangeisen nicht aufgestellt zu haben. Diese Aussage bekräftigte er auch zu Beginn des Berufungsprozesses und unterstellte der Familie des Katers, zu lügen. Fingerabdrücke auf der Falle, die als Beweis hätten dienen können, gab es laut Amtsgericht nicht.
Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Freispruch Berufung beantragt und hofft jetzt auf eine Verurteilung.
Kritik von PETA: Bärenfallen in BW verboten
Die Tierschutzorganisation PETA kritisierte damals das Urteil scharf. Die Nutzung von Schlagfallen ist in Baden-Württemberg verboten. Man darf sie lediglich in Ausnahmefällen mit einer Genehmigung der örtlichen Jagdbehörde aufstellen. Allerdings ist der Verkauf der Fallen weiterhin erlaubt.
Sendung am Di., 22.10.2024 6:00 Uhr, SWR4 BW am Morgen, SWR4 Baden-Württemberg