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Baden-Württemberg Einsatz von V-Leuten: Grüne in BW wollen strengere Vorgaben

Stand: 27.10.2024 06:53 Uhr

Vertrauenspersonen können der Polizei Informationen aus abgeschotteten, kriminellen Gruppen liefern. Ihr Einsatz gilt jedoch als heikel. Die Grünen im Landtag wollen mehr Transparenz und Kontrolle.

Die Grünen in Baden-Württemberg fordern strengere Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen). Diese können der Polizei Informationen etwa aus kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen liefern. Ihr Einsatz sei ein riskanter Drahtseilakt, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Oliver Hildenbrand. Er könne hochwirksam, aber gleichzeitig auch hochgefährlich sein.

"Wenn unsere Sicherheitsbehörden mit Kriminellen und Extremisten zusammenarbeiten müssen, weil sie auf deren Hinweise und Informationen angewiesen sind, braucht es dafür klare und nachvollziehbare Regeln", sagte er und verwies auf eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung.

Was sind V-Personen?

Vertrauenspersonen (auch V-Personen oder V-Leute genannt) sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch vom Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld. Sie können den Sicherheitsbehörden den Zugang zu Informationen aus streng abgeschotteten Gruppen ermöglichen, etwa bei organisierter Kriminalität. Von V-Personen zu unterscheiden sind verdeckte Ermittler. Das sind Polizeibeamte, die getarnt in einem bestimmten Milieu ermitteln.   

Bundesregierung plant strengere Regeln für Einsatz von V-Personen

Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem neuen Gesetz, das die Anforderungen an den Einsatz von V-Personen regeln soll. Nach dem Entwurf des Bundesjustizministeriums solle ein Richtervorbehalt eingeführt werden und die Einsätze sollen einer regelmäßigen richterlichen Kontrolle unterstellt werden. Zudem sollen V-Personen höchstens zehn Jahre eingesetzt werden. Wenn die Ermittler eine gute Begründung liefern, kann von dieser Frist im Einzelfall abgewichen werden.

Außerdem sollen V-Personen nach dem neuen Gesetz nur bei bestimmten Straftaten zulässig sein wie etwa bei Drogenkriminalität, Waffenhandel und Staatsschutzdelikten. Und zwar nur dann, wenn "die Aufklärung durch andere Maßnahmen nicht möglich oder ausreichend erfolgversprechend ist". Nicht angeworben werden darf unter anderem jemand, der minderjährig ist oder für den die Zuwendungen für die Arbeit als V-Person eine wirtschaftliche Lebensgrundlage wären. In dem Entwurf geht es um V-Leute, die zur Strafverfolgung von den Polizeien des Bundes und der Länder eingesetzt werden.

Einsatz von V-Personen gilt als heikel

Laut Hildenbrand haben Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges (beide CDU) immer wieder Kritik an diesem Gesetzentwurf geübt.

Aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der Grünen geht hervor, dass der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei im Polizeigesetz in seinen Grundzügen zwar beschrieben wird. Die Kriterien für die Auswahl und Überprüfung von Vertrauensperson stehen jedoch in einer Verwaltungsvorschrift, die aus Geheimhaltungsgründen unter Verschluss gehalten wird. Das kritisiert Hildenbrand: "Die Stellungnahme des Innenministeriums zu unserem Antrag zeigt, wie es nicht sein kann und wie es nicht bleiben darf."

Der Einsatz von V-Personen gilt als heikel - er wird immer wieder kritisch in der öffentlichen Debatte hinterfragt. Dabei geht es etwa um die Frage, wie vertrauenswürdig ihre Informationen sind und um Vorwürfe, die Behörden tauschten sich über ihre V-Personen zu wenig aus, oder sie unterstützten mit ihren Zuwendungen an die V-Personen indirekt kriminelle Machenschaften.

Einsätze in BW meist ohne gerichtliche Anordnung

In Baden-Württemberg gab es im vergangenen Jahr laut Innenministerium sieben präventivpolizeiliche Einsätze von Vertrauenspersonen, keiner davon sei mit gerichtlicher Anordnung erfolgt. 2022 gab es danach elf Einsätze, ebenfalls ohne gerichtliche Anordnung. 2021 habe es 18 Einsätze gegeben, davon seien zwei Einsätze mit gerichtlicher Anordnung erfolgt. In den Jahren 2019 (vier Einsätze) und 2020 (fünf Einsätze) habe es ebenfalls keine richterliche Anordnung gegeben.

Die Zahlen zeigten "ganz deutlich, dass die Polizei in Baden-Württemberg Vertrauenspersonen sehr maßvoll einsetzt", heißt es vom Innenministerium. Entscheidend für die Bekämpfung des Terrorismus seien wirksame Instrumente und ausreichende Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Der Einsatz von Vertrauenspersonen sei ein zentrales Element zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität.

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